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EU erkennt Meisterbrief als Spitzenqualifikation an

ZGV erkennt darin die Basis für mehr qualifizierte Aus- und Weiterbildung in Europa.

13.10.2007

Alle deutschen Meisterberufe sollen auf Niveaustufe drei des EU-Schemas zur Unterscheidung von Berufsabschlüssen eingestuft werden. Das ist Votum der Mitgliedsländer der Europäischen Union, abgegeben in der letzten Sitzung des Regelungsausschusses zur EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Folgende fünf Niveaustufen werden im EU-Schema zur Unterscheidung von Berufsabschlüssen genannt:

· Stufe 1 — Befähigungsnachweis

· Stufe 2 — Prüfungszeugnis Berufsausbildung, Sekundarstufe

· Stufe 3 — Diplom kurzer Ausbildungsgang

· Stufe 4 — Diplom langer Ausbildungsgang

· Stufe 5 — Hochschuldiplom

Damit ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Richtlinie in der nun geänderten Form bis Ende November in kraft treten kann.

Der ZGV begrüßte wie auch bereits der Zentralverband des Deutschen Handwerks diese Entscheidung. Die Förderung und die richtige Einstufung von Qualifikationen sollte auch auf europäischer Ebene ein Thema sein. Die korrekte Einstufung der Meisterberufe auf Stufe drei werde der hochwertigen Qualifikation der Handwerksmeister gerecht. Damit werde die Mobilität der deutschen Meisterbetriebe in Europa befördert. Gleichzeitig blieben die Tore zur Betätigung in Deutschland für qualifizierte Betriebe aus den EU-Mitgliedsländern offen. Eine andere Entscheidungsei den Zielen der EU nicht gerecht geworden. Wenn Europa durch Wissen wachsen solle, werde mehr und mehr qualifizierte Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedsländern der EU gebraucht. Der Meisterbrief als personenbezogene Spitzenqualifikationsei ein Vorbild auch für andere Länder. Er garantiere stabile Betriebe und eine qualitativ wie quantitativ hochwertige Ausbildung. Die Ausbildung zum Gesellen und die Weiterbildung zum Meistersei damit Best Practice in Europa.

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