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EU einigt sich auf Limit für Plastikmüll

Mit der Richtlinie zur Bekämpfung von Plastikmüll will die EU der Umwelt helfen. Uneins war man sich bislang bei der Ausgestaltung der Vorschrift. Am 17. November haben sich EU-Parlament und Rat nun auf einen Kompromiss geeinigt.

01.12.2014

Brüssel, 25.11.2014 — Mit dem Kompromiss wollten die EU-Abgeordneten sowie Regierungsvertreter ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen dem Ziel, Plastikmüll zu reduzieren, und den Interessen der Händler herstellen. Die Berichterstatterin im federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI), Magrete Auken war sichtlich erfreut, als ihr Ausschuss am 24. November die Verhandlungsergebnisse zwischen Rat und EU-Parlament absegnete. "Dieser Kompromiss ist ein Durchbruch für die Reduzierung von Plastikmüll in der EU. Es ist das erste Mal, dass sich die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet haben, den Verbrauch von Plastiktüten zu senken." Für die Europaabgeordnete ist klar: Das Ende der Gratistüte in Supermärkten ist der beste Weg, um dem wachsenden weltweiten Plastikmüllberg Herr zu werden. In den Verhandlungen zwischen dem Rat der EU und dem Europaparlament hatte sie daher auch darauf bestanden, dass Plastiktüten nur gegen ein Entgelt an den Verbraucher ausgegeben werden.

Herausgekommen ist ein Kompromiss: Bis 2019 soll der durchschnittliche Jahresverbrauch pro Person auf 90, bis 2025 auf 40 Tüten gesenkt werden. Diese Verpflichtung bezieht sich auf sogenannte "leichte Plastiktüten" mit einer Dicke von weniger als 0,05mm. Die Mitgliedstaaten sollen dafür Sorge tragen, dass die festgesetzten Ziele erreicht werden. Alternativ - oder auch kumulativ - dazu können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass leichte Plastiktüten nur gegen Entgelt an den Verbraucher abgegeben werden.

In beiden Fällen können ultraleichte Plastiktüten, wie sie etwa bei der Verpackung von losen Lebensmitteln verwendet werden, von den Reduktionszielen bzw. der Gebührenpflicht ausgenommen werden.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt den gefundenen Kompromiss. Die kooperierenden Einzelhändler engagieren sich bereits seit langem für eine Reduzierung von Verpackungsmüll. Da dieses Ziel europaweit noch nicht einheitlich verfolgt wurde, sei eine Angleichung der bestehenden europäischen Regelungen notwendig. Rat und Europaparlament hätten aus der Sicht des Spitzenverbandes des kooperierenden Mittelstandes eine Lösung gefunden, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, individuelle und auf den Markt abgestimmte Regelungen zu finden und den Handel nicht einseitig zu belasten.

Nach der Annahme im federführenden ENVI-Ausschuss muss der Rechtsakt noch formell vom Plenum des Europaparlaments und dem Rat der EU angenommen werden. Er tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.


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