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Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei Rechnungslegung geplant

Der deutsche Gesetzgeber plant mit dem MicroBilG Entlastungen für Kleinstbetriebe bei der Rechnungslegung. Damit wird die Micro-Richtlinie der EU umgesetzt. Relevant wird diese für Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30.12.2012 liegt.

12.10.2012

Köln, 10. Oktober 2012. Der deutsche Gesetzgeber plant mit dem MicroBilG Entlastungen für Kleinstbetriebe bei der Rechnungslegung. Damit wird die Micro-Richtlinie der EU umgesetzt. Relevant wird diese für Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30.12.2012 liegt.

Der am 19.09.2012 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetzes (MicroBilG) soll die deutsche Wirtschaft durch Erleichterungen bei den Bilanzvorschriften entlasten. Kleinstkapitalgesellschaften unterliegen künftig nicht mehr den strengen Veröffentlichungspflichten der Rechnungslegung, die sonst für Großunternehmen gelten. Möglich wurde diese Entlastung durch die im April in Kraft getretene EU-Micro-Richtlinie. Begünstigt sind:

  • kleine Kapitalgesellschaften, die typischerweise nicht grenzüberschreitend tätig sind und für die eine Rechnungslegung nach den Vorgaben der EU-Richtlinie mit übermäßigem Aufwand verbunden ist,
  • alle Kleinstkapitalgesellschaften, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der folgenden drei Merkmale nicht überschreiten: Umsatzerlöse bis 700.000 €, Bilanzsumme bis 350.000 € sowie durchschnittliche Zahl beschäftigter Arbeitnehmer bis zehn.

Der Datenumfang im Jahresabschluss wird durch das Gesetz sichtbar reduziert. Zudem muss der Abschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern lediglich hinterlegt und nur auf Anfrage Dritter zur Verfügung gestellt werden. Die Erleichterungen gelten für die begünstigten Unternehmen für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Betroffen sind in etwa 500.000 Unternehmen in Deutschland.

Den verabschiedeten Gesetzesentwurf des MicroBilG finden Sie hier.

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