Erfolg für den Mittelstand: Kein Europäisches Arbeitsrecht
EU Kommission gibt Pläne für europaweit einheitlichten Rechtsrahmen imArbeitsrecht auf
14.11.2007
Im Rahmeneines Symposiums hat Max Uebe, Mitglied im Kabinett von Kommissar Spidla, angekündigt, dass der Ende Oktober veröffentlichten Folgemitteilung zum Grünbuch Arbeitsrecht kein Weissbuch folgen werde. Ein solches Weissbuch war noch im Frühjahr 2007 angekündigt worden. Vielmehr stelle diese Mitteilung das Ende des Konsultationsprozesses dar. Dieser Konsultationsprozess werde keine Initiativen der EU-Kommission für gesetzgeberische Maßnahmen nach sich ziehen. Die Kommission strebe vielmehr an, den Austausch von guten Beispielen und die Schaffung von Leitlinien in den in der Folgemitteilung angesprochenen Bereichen, wie z. B. Schwarzarbeit, Lebenslanges Lernen, Untervergabeketten zu fördern.
Diese Ankündigung ist ein großer Erfolg für die Arbeitgeber und insbesondere die mittelständische Wirtschaft. Durch die intensive Beteiligung an der Konsultation zum Grünbuch Arbeitsrecht, die zahlreichen Gespräche mit der EU-Kommission und die vielfältigen Aktivitäten im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung ist esgelungen, den regulativen Ansatz der EU-Kommission, der im Grünbuch Arbeitsrecht zum Ausdruck kam, zu stoppen. Dieser Erfolg wiegt umso schwerer, als das Europäische Parlament sich in seiner Stellungnahme zum Teil für weitere Regulierungen ausgesprochen hatte.