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Erbschaftsteuer im Spannungsfeld zwischen Verfassung und politischem Aktionismus

Gerade für den Mittelstand hat die anstehende Reform der Erbschaftsteuer weitreichende Konsequenzen. Auf dem BDI/vbw/Deloitte-Kongress zur Reform der Erbschaftsteuer in Berlin standen Herausforderungen einer Neugestaltung im Fokus.

23.10.2007

Berlin, 22.10.2007. Seit der Festschreibung einer erleichterten Unternehmensübergabe im Koalitionsvertrag ist eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung unter Federführung von Ministerpräsident Koch und Bundesfinanzminister Steinbrück mit Eckpunkten für eine Unternehmenssteuerreform befasst. Erschwert wurde das Vorhaben durch die jüngst durch das Bundesverfassungsgericht manifestierten rechtlichen Vorgaben einer einheitlichen verkehrswertorientierten Bewertung aller erbschaftsteuerrelevanten Vermögensarten. Für die Bundesregierung bedeutet dies, dass bis zum 01.01.2009 ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden ist. Zugleich bestand seitens der Koalition die Zusage, die günstigeren Regelungen der Unternehmensübergabe nach dem sogenannten Abschmelzungsmodell, d.h. Entlastung des Erben eines gewerblichen Unternehmens von der Erbschaftsteuer während eines Zeitraumes von 10 Jahren, zum 01.01.2007 nutzen zu können. Wie der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günther Meister, MdB, in seinen Ausführungen erläuterte, ist die Koalition derzeit bestrebt, ein Entlastungspotential für Unternehmen in der Größenordnung von ca. 4 Milliarden Euro durch die Reform zu realisieren. Jedoch gäbe es erhebliche Diskussionen über die zugrundezulegenden Bewertungsmethoden sowie den generellen Freistellungsbeträgen. In Abhängigkeit von den Bewertungsmethoden und den noch offenen vielfältigen Fragen der Abgrenzung von betrieblichem und privatem Vermögen könne erhebliche zusätzliche Bürokratie auf die Unternehmen und die Administration zurollen. Da die Bundesländer derzeit jedoch auf keinen Fall auf die Erbschaftsteuereinnahmen verzichten wollen, sei eine Abschaffung analog zu anderen EU-Ländern politisch nicht konsensfähig. Über die genaue Höhe der Bürokratiekosten machte Meister jedoch keine Angaben. Hinsichtlich der Zeitschiene für die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfes war er optimistisch, dass dies in diesem Jahr noch gelingen könnte. Die derzeitige Diskussion fokussiere auf das Abschmelzungsmodell, wo es noch gelte, drei Schwierigkeiten zu überwinden, nämlich im Einzelnen:

  • die genaue Abgrenzung von Vermögen im Inland und Ausland,
  • die Abgrenzung von produktivem und unproduktivem Vermögen und
  • die Erfassbarkeit und Ausprägung des Ziels „Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze“

Durch die mit diesen offenen Fragen verbundenen Gefahren einer Überbürokratisierung ergibt sich nach Arndt G. Kirchhoff, Vorsitzender des BDI-Mittelstandsausschusses, die Gefahr, dass aus der einst angestrebten Erleichterung des Unternehmensüberganges eine Zusatzbelastung für die Erblasser sowie die Erben aus dem neuen Gesetzeswerk entsteht. Gerade vor diesem Hintergrund hält der ZGV ein generelles Überdenken des Reformansatzes für dringend geboten und verweist auf die Lösungen anderer EU-Länder, in denen die Erbschaftsteuer vollkommen abgeschafft wurde.

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