Entlastungen für den Mittelstand bei digitalen Fahrtenschreibern?
Die EU-Kommission will die Tachographenverordnung vereinfachen. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt den Kommissionsvorschlag, der kleine und mittlere Unternehmen um 500 Millionen Euro jährlich entlasten soll.
22.07.2011
19. Juli 2011, Brüssel. Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für eine überarbeitete Tachographenverordnung vorgelegt. Dabei geht es um die verpflichtende Ausstattung von gewerblichen Fahrzeugen mit digitalen Fahrtenschreibern, sogenannten Tachographen. Die Tachographenpflicht wurde bereits durch bestehende Richtlinien aus dem Jahr 2006 eingeführt. Seitdem kämpft DER MITTELSTANDSVERBUND für eine Auflockerung der Regelungen, die gerade Bauhandwerker und anderer Kleinunternehmen, deren Arbeit zwar die Nutzung von gewerblichen Fahrzeugen beinhaltet, die aber nicht professionelle Fahrer oder Lieferanten sind, hohe bürokratische Lasten auferlegt.
Im bestehenden Regelwerk war es möglich bestimmte Unternehmen, die in einem Umkreis von maximal 50km um den Sitz ihrer Firma tätig sind von der Tachographenpflicht auszunehmen. Für die meisten Firmen ist das allerdings nicht ausreichend. Gerade die Baubranche fordert 150km.
Der neue Vorschlag der Kommission sieht jetzt nebst weiteren Vereinfachungsmaßnahmen eine möglich Ausnahme bei einem Einsatzbereich von bis zu 100km vor. Insgesamt sollen die Vereinfachungsmaßnahmen bei den Unternehmen für Einsparungen von 500 Millionen Euro pro Jahr führen.
DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt den Vorschlag, wird aber im weiteren Verfahren für einen weiteren Ausnahmenbereich von 150km kämpfen.