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Energiewende bezahlbar halten - "Windfall Profits" investieren

Der Umbauprozess der Energieversorgung in Deutschland ist in schweres Fahrwasser geraten. DER MITTELSTANDSVERBUND stellt in einem Hintergrundbericht wichtige Informationen zum Thema Energiewende zur Verfügung.

08.03.2013

Berlin, 07.03.2013 — Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien, im Sprachgebrauch bekannt als Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Jahre 2000 begann in Deutschland der Umbau der Energieversorgung, der seit 2011 plakativ als "Energiewende" bezeichnet wird.

Für viele mittelständische Unternehmen ist diese Jahreszahl gleichbedeutend mit dem Beginn des kontinuierlichen Anstiegs der Kosten für die Energieversorgung und hierbei ganz besonders für die Versorgung mit Elektroenergie.

Nach Zahlen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) mussten Haushaltskunden und gewerbliche Kleinabnehmer im Jahre 2000 einen durchschnittlichen Bruttostrompreis im Grundversorgertarif von 13,94 Cent/kWh bezahlen, so waren es in 2012 ca. 26 Cent/kWh. Dabei betrug der Anteil Steuern und Abgaben am Preis im Jahre 2000 ca. 38 Prozent, 2012 bereits ca. 45 Prozent. Für 2013 sehen Prognosen verschiedener Fachgremien einen Bruttostrompreis von ca. 29 Cent/kWh und dabei einen Steuer- und Abgabenanteil von nahezu 50 Prozent voraus.

Bei Abnehmern aus Gewerbe- und Industrie mit Bezugsmengen von 160 bis 20.000 GWh/a hat sich der Preis zwischen 2000 und 2012 von 6,05 Cent/kWh auf 14,02 Cent/kWh inklusive Steuern und Abgaben erhöht.

Paradox ist, dass Haupttreiber des Preisanstiegs nicht gestiegene Erzeugungskosten oder Kosten basierend auf Angebot und Nachfrage sind. Wie die Zahlen zeigen, wird diese Kostenexplosion weitestgehend verursacht von einem politisch vorgegebenen System von Steuern und Abgaben, um staatlich garantierte Abnahme- und Preisgarantien zu finanzieren.

Die Gestehungskosten, gemeint sind Erzeugung und Vertrieb, für Strom, den Haushaltskunden und gewerbliche Kleinabnehmer beziehen, sind seit 2000 von ca. 8,62 Cent/kWh auf für 2013 prognostizierte 14,5 Cent/kWh gestiegen; Steuern und Abgaben hingegen von 5,32 Cent/kWh auf 14,5 Cent/kWh.

Was hat dies noch mit Marktwirtschaft zu tun?

Mit der mit Hilfe des Energiewirtschaftsgesetzes von 1998 beabsichtigten Strommarktliberalisierung sollte, so wie vorher zum Beispiel im Telefonmarkt, die Marktmacht der vier Oligopole am Strommarkt beseitigt werden. Es sollten mehr Wettbewerb bei der Elektroenergieversorgung und damit einhergehend eine Preissenkung für Strom erreicht werden. Diese strategische Linie staatlichen Handelns hat sich seit 2000 ins Gegenteil verkehrt. Der nahezu ungebremste und ungeregelte Ausbau der Erneuerbaren Energien und die dafür staatlicherseits garantierten Abnahme- und Vergütungsregeln sorgen für alles andere als eine transparente und marktgerechte Preisgestaltung. Statt sinkender Strompreise bekamen die Verbraucher quasi eine Preisexplosion geboten.

Schuld daran sind Abgaben wie Stromsteuer (Ökosteuer), eine Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Umlage), eine Umlage nach Stromnetzentgeltverordnung, aber vor allem die Umlage zur Vergütung des Stroms aus Erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) und die auf die Umlagen zu zahlende Mehrwertsteuer.

Seit dem 01.01.2013 beträgt die EEG-Umlage 5,28 Cent/kWh. Im Jahr 2000 waren es gerade einmal 0,2 Cent/kWh.

Das politische Ziel des Umbaus der Energieversorgung, mit der Maßgabe fortzukommen von nuklear und fossil basierter Stromerzeugung hin zu dominierender Erzeugung aus Erneuerbaren Energien, ist nahezu gesamtgesellschaftlicher Konsens. Der Weg und die Maßnahmen dahin sind es mittlerweile nicht mehr.

Bis wohin ist ein hoher Strompreis nur eine Quelle des Ärgernisses und stellt ein Abschmelzen der Margen bei der wirtschaftlichen Tätigkeit im Mittelstand dar? Ab wann und in welchen Branchen beginnt die Höhe des Strompreises die wirtschaftliche Tätigkeit unmöglich zu machen? Ab welchem Preisniveau werden Investitionen und das Zurücklegen von Mitteln für die Refinanzierung unmöglich? Diese Fragen werden immer drängender!

Legt man die öffentliche Wahrnehmung zugrunde, so gibt es nur zwei Gruppen, die vom hohen und weiter steigenden Strompreis existentiell betroffen sind: Privathaushalte mit geringem Einkommen und energieintensive Unternehmen, die im direkten oder indirekten Wettbewerb mit sogenannten internationalen Konkurrenten stehen. Die große Masse dazwischen — und dazu gehört zweifelsohne die mittelständische Wirtschaft — kommt nur am Rande vor.

Der Umbauprozess der Energieversorgung in Deutschland ist in schweres Fahrwasser geraten. Eine Vielzahl rechtlicher oder technischer Fragen, aber auch die Finanzierung des Projektes und damit einhergehend die Lastenverteilung sind unbeantwortet und ungeregelt. Dies kann man nahezu allen schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen von Experten, Forschungseinrichtungen und der Elektrizitätsindustrie selbst, aber auch den Statements der Politik jeglicher parteipolitischen Färbung entnehmen.

Bei aller Unterschiedlichkeit der Positionen ist eines doch allen Lagern gemeinsam: Die Überzeugung, dass eine Restrukturierung des Gesetzeswerkes zur Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien unumgänglich ist.

Nur wann sie kommt, und wie sie aussehen wird ist unklar!

Gerade jetzt, wo konzertiertes Handeln und Entwickeln von Strategien geboten ist, wird infolge des vor uns liegenden Bundestagswahlkampfes in den nächsten Monaten nichts passieren. Und egal, wie die nächste Bundesregierung zusammengesetzt sein wird, es werden Monate vergehen bis gesetzgeberische Maßnahmen zum Umsteuern erarbeitet, diskutiert, verabschiedet, in Kraft gesetzt sind und dann auch wirksam werden.

Es ist zu begrüßen, dass wenigstens über eine "Strompreisbremse" als allererstes Mittel des Umsteuerns gesprochen und verhandelt wird. Dieses von der Bundesregierung erarbeitete und derzeit mit den Bundesländern diskutierte Konzept kann dabei nur als ein erster Tropfen auf den heißen Stein angesehen werden. Mit dem Vorhaben soll die EEG-Umlage in 2014 auf dem Niveau von 2013, nämlich auf 5,28 Cent/ kWh festgeschrieben werden und in den Folgejahren jährlich um lediglich 2,5 Prozent steigen. Es steht zu hoffen, dass dieses Vorhaben nicht dem beginnenden Wahlkampf geopfert wird, sondern es wirklich gelingt und die Gesetzesänderungen zur Finanzierung noch vor der Bundestagswahl Realität werden.

Der Umbau der Energieversorgung ist zu einem Mechanismus der Umverteilung verkommen. Mieter in den deutschen Großstädten, aber auch die mittelständische Wirtschaft finanzieren die Gewinne bayerischer Bauern mit großflächigen Solaranlagen oder norddeutscher Windpark- oder Biogasanlagenbesitzer. Neben den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien sitzt am Tisch der Gewinner noch ein Zweiter: Der Staat, das heißt die Haushalte von Bund und Ländern.

"Windfall Profits"

Der Begriff "Windfall Profit" stammt aus der ersten Dekade dieses Jahrhunderts. Er bezeichnete die Profite der großen Energiekonzerne aus Mitnahmeeffekten im seit 2004 etablierten System des CO2-Emissionszertifikatehandels. Nunmehr gibt es in Deutschland einen anderen "Windfall Profiteur". Mit jedem Euro-Cent, den die EEG-Umlage steigt, erhöhen sich die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte. Das was für den Mittelstand und den Bürger eine Last ist, ist für die Finanzminister eine Lust.

Nach Berechnungen des Bundesverbandes der Energie-und Wasserwirtschaft e.V. BDEW haben Bund und Länder seit 1999 ca. 6,2 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer aus der EEG-Umlage eingenommen. Allein für 2013 wird die zu zahlende Umlage 20,4 Milliarden Euro betragen. Dies bedeutet ca. 1,85 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer.

Je länger der nahezu unkoordinierte Ausbau der Erzeugungskapazitäten für Erneuerbare Energien so weitergeht, umso größer wird der staatlich garantierte Felsblock der Vergütungsansprüche, die aus dieser Entwicklung resultieren und das für Jahrzehnte.

Nach dem chaotisch und schockgetrieben verlaufenen Einstieg in die Energiewende und den Fehlentwicklungen der zurückliegenden Monate und Jahre müssen die Werkzeuge nachjustiert und weiterentwickelt werden. Ansonsten droht das gesellschaftliche Ziel, einer weitestgehend auf Erneuerbaren Energien beruhenden Energieversorgung gegen die Wand gefahren zu werden.

Eine Lehre muss sein, dass der Fokus der Entwicklung nicht weiter nur auf den Umbau der Erzeugungskapazitäten für Elektroenergie gerichtet werden darf. Es darf nicht nur danach gehen, mit möglichst hohen Prozentsätzen die Erneuerbaren Energien in den Markt "zu drücken" und uns alle dafür bezahlen zu lassen.

Das Gebot der Stunde muss Vermeidung sein! Es klingt wie eine Plattitüde, aber jede Kilowatt-stunde, die nicht benötigt wird, ist eine "gute" Kilowattstunde. Deshalb ist nunmehr ENERGIEEFFIZIENZ angesagt.

Während der Großteil von uns in diesem Jahr mit ca. 20 Milliarden Euro die Erzeugung von Erneuerbarer Energie subventionieren wird, bringt die Gemeinschaft nur einen wesentlich geringeren Betrag für die künftige Vermeidung des Energieverbrauchs in Form öffentlicher Förderung auf. Die Kosten der Energieerzeugung werden sozialisiert, die in den meisten Fällen nur einmalig anfallenden Kosten der Energieverbrauchsvermeidung dagegen sind nahezu eine Privatangelegenheit.

Für das Gelingen der sogenannten "Energiewende" aber ist nicht nur der Umbau der Erzeugung maßgeblich, sondern auch ein möglichst effektiver Energieverbrauch. Damit kommt der Effizienzsteigerung bei der Energienutzung erhebliche Bedeutung zu. Dies sollte wesentlich stärker durch Ausgaben der gesamten Gesellschaft gefördert werden. Der Staat hat also die Aufgabe, noch stärkere Anstrengungen zur Flankierung und Unterstützung von Energieeffizienzmaßnahmen zu unternehmen.

Fiskalpolitische Zwänge dürfen nicht im Vordergrund stehen. Die "Windfall Profits" aus der EEG-Umlage, das heißt die Mehrwertsteuereinnahmen, werden in die allgemeinen Haushalte bei Bund und Ländern eingestellt. Dabei fallen diese Gelder nur deswegen an, weil aus dem gesamtgesellschaftlichem Interesse heraus umlagefinanzierte Subventionsmechanismen für die Entwicklung der Erneuerbaren Energien geschaffen wurden. Diese "energiewendebedingten" Belastungen für Endverbraucher von Strom gehören deshalb nicht in den allgemeinen "Mustopf" der Haushalte. Es wäre ein Akt der Gerechtigkeit, diese Gelder in eine zweckgebundene Verwendung zur Unterstützung von Energieeffizienzmaßnahmen einzuspeisen. Damit könnte unter anderem auch die mittelständische Wirtschaft unterstützt werden, die nicht zu den von Stromsteuer und EEG-Umlage Befreiten gehört.

Für das Gelingen der Energiewende sind nicht nur vernünftige technische Konzepte und eine nachhaltige Finanzierung notwendig. Es kommt auch auf die dauerhafte Zustimmung und Motivation derjenigen an, die Strom benötigen und damit die Energiewende bezahlen. Soll diese Motivation nicht aufs Spiel gesetzt, sondern erhalten und ausgebaut werden, darf nicht immer nur genommen und gleichzeitig staatlicherseits zu noch größeren Anstrengungen aller aufgerufen werden.

Eine stärkere direkte Unterstützung bei Investitionsvorhaben zur Energieeinsparung wäre ein Signal an die Allgemeinheit. Entstandene Ungleichheiten und drohende Ungerechtigkeiten zwischen den Gewinnern der Energiewende und deren vermeintlichen Verlierern würden erkannt. Anstrengungen der Verbraucher zur Effizienzsteigerung und damit zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz würden damit honoriert.

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