Energiekosten im Blick: Neues Förderprogramm für Managementsysteme
Wer seine Energiekosten im Blick haben möchte, kann bei der Einrichtung eines entsprechenden Systems nun doppelt sparen. Seit dem 15. August können Unternehmen einen Zuschuss für die erstmalige Zertifizierung eines Energiemanagementsystems oder -controllings erhalten.
16.08.2013
Berlin, 12.08.2013 — Wer seine Energiekosten im Blick haben möchte, kann bei der Einrichtung eines entsprechenden Systems nun doppelt sparen: Mit einem neuen Förderprogramm, das am 6. August im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun auch die Erstzertifizierung von Energiemanagement- und -controllingsystemen sowie der dazugehörigen Messtechnik und Software.
Wer zusätzlich noch Energie einsparen möchte, sollte am MITTELSTANDSVERBUND-Projekt"Mittelstand für Energieeffizienz" teilnehmen. Sowohl für die Energieberatung als auch für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen können Fördermittel beantragt werden.www.mittelstand-fuer-energieeffizienz.de
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001: Gefördert werden maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro.
- Erstzertifizierung eines Energiecontrollingsystems nach den Anforderungen der Förderrichtlinie: Gefördert werden maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro.
- Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme: Förderfähig sind stationäre Messtechnik, mit der verschiedene Messgrößen wie Strom, Spannung, Temperatur, Beleuchtungsstärke usw. gemessen werden können. Es muss ein unmittelbarer Bezug zum Energiemanagementsystem gegeben sein. Gefördert werden maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro.
- Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme: Die Software muss u.a. die Anforderungen nach DIN EN ISO 50001 erfüllen und insbesondere die Möglichkeit bieten, die gesetzten Energieziele zu verfolgen. Grundlegende Funktionen sind u.a. Datenauswertung, Visualisierung sowie die Erstellung von Berichten über die lang- und kurzfristige Verbrauchsentwicklung mittels Kennzahlen. Gefördert werden maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 4.000 Euro.
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder mit Niederlassung in Deutschland, denen keine Entlastung von der Energie- und/oder Stromsteuer nach § 10 Stromsteuergesetz bzw. § 55 Energiesteuergesetz (Spitzenausgleich) gewährt wurde. Bei einer Zertifizierung des Energiecontrollings muss das Unternehmen zudem nachweisen, dass die durchschnittlichen Jahresenergiekosten unter 200.000 Euro liegen.
Die Gesamtsumme der Zuwendungen, sofern ein Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren Zuwendungen zu mehreren Maßnahmen erhält, ist auf 20.000 Euro beschränkt.
Weitere Informationen sowie die aktuelle Richtlinie finden Sie unter: www.bafa.de.
KONTAKT
Für Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
Kristiana Balzer
Projektleitung "Mittelstand für Energieeffizienz"
DER MITTELSTANDSVERBUND — ZGV e.V.
An Lyskirchen 14, 50676 Köln
Tel.: 0221/355371-33
Fax: 0221/355371-50
E-Mail: k.balzer@mittelstandsverbund.de