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Energieeffizienz — aber wie?

Das Thema Energiesparen ist so präsent wie nie. Doch für wen eignen sich welche Maßnahmen und Förderprogramme? Wie können Kooperationen ihre angeschlossenen Unternehmen unterstützen, sich energieeffizient aufzustellen und dabei noch Fördermittel nutzen? DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt über das Projekt "Mittelstand für Energieeffizienz".

04.07.2013

Umbaumaßnahmen geplant? – Fördermittel nutzen!


Regelmäßig finden im Handel Umbaumaßnahmen statt. Mögliche Fördermittel werden hierbei oftmals nicht beantragt, weil es an entsprechenden Informationen mangelt und die Energieeffizienz oftmals nicht direkt im Vordergrund steht. Dabei gibt es besonders in Bereichen wie beispielsweise Beleuchtung, Heizung und Klimatisierung Möglichkeiten, bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen bis zu 30 Prozent als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu erhalten. Darüber hinaus können über die KfW sehr zinsgünstige Kredite ab einem Prozent effektivem Jahreszins über die Hausbank beantragt werden. Es lohnt sich also, vor dem Beginn eines Umbaus zu prüfen, ob oben genannte Bereiche betroffen sind, über Fördermittel Zuschüsse abgerufen und die Amortisationszeiten damit entscheidend verkürzt werden können.

Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Ende 2012 ein neues Programm zur Förderung von Querschnittstechnologien aufgelegt. Es stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

  1. Einzelmaßnahmen: Als Einzelmaßnahmen werden elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, raumlufttechnische Anlagen, Druckluftsysteme sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung gefördert, sofern es sich um eine Ersatzinvestition handelt und das Nettoinvestitionsvolumen zwischen 5.000 und 30.000 Euro liegt. Bei der Ersatzinvestition müssen bestimmte technische Effizienzkriterien erfüllt sein. Je nach Unternehmensgröße beträgt der Zuschuss 20 bzw. 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten.
  2. Systemische Optimierung: Bei der systemischen Optimierung werden auf Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts der Ersatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien gefördert. Ergänzend zu den o.g. Einzelmaßnahmen können auch Investitionen zur Erneuerung von Beleuchtungsanlagen bezuschusst werden. Als Voraussetzungen müssen das Nettoinvestitionsvolumen mindestens 30.000 Euro betragen und eine Endenergieeinsparung von mindestens 25 Prozent nachgewiesen werden. Abhängig von der erzielten Energieeinsparung und der Größe des Unternehmens können Zuschüsse von bis zu 30 Prozent gezahlt werden.


Was müssen Sie in Ihrer Funktion als Mitgliederberater /-betreuer tun?


  • Sprechen Sie Ihre angeschlossenen Unternehmen auf das Thema Energieeffizienz an!
  • Stellen Sie den Kontakt zwischen uns und Ihrer Ladenbauabteilung bzw. Ihren Inneneinrichtern her!
  • Ein Mitglied möchte sein Geschäft umgestalten? Fragen Sie, ob energierelevante Bereiche wie Beleuchtung oder Lüftung betroffen sind. Wenn die Förderkriterien erfüllt sind, stehen die Chancen gut, dass Ihr Mitglied Zuschüsse erhalten kann!
  • Leiten Sie die Daten des Interessenten an das Projektteam des MITTELSTANDSVERBUNDES weiter. Wir stellen gerne den Kontakt zu einem KfW-gelisteten Energieberater aus unserem Netzwerk her. Hier wird auf die branchenspezifischen Fachkenntnisse der Experten geachtet. Zudem durchlaufen sie ein ständiges Qualitätsmanagement.
  • Natürlich helfen wir Ihnen als Mitgliederbetreuer sowie Ihren Anschlusshäusern auch gerne mit Informationen zu Programmen und Möglichkeiten weiter. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit den Verbundgruppenzentralen durchgeführt, so dass Sie immer darüber informiert sind, wie der aktuelle Stand bei Ihren angeschlossenen Unternehmen ist.
  • Nach Umsetzung der Maßnahmen erhält Ihr angeschlossenes Unternehmen ein entsprechendes Zertifikat über seinen Beitrag zum Klimaschutz, das in der Kommunikation zu Kunden und zur Presse eingesetzt werden kann.


Allgemeine Energieberatung zur Aufdeckung von Potenzialen


Natürlich spielen die steigenden Energiekosten hier eine bedeutende Rolle. Möchte man diesen Entwicklungen entgegenwirken, bietet es sich an, einen Experten hinzuzuziehen, der die verschiedenen Bereiche im Unternehmen beleuchtet und Einsparpotenziale – auch die, die gut versteckt sind – aufdeckt. Wichtig ist hierbei, dass es sich um eine unabhängige Beratung handelt, die nicht zum Ziel hat, eine neue Beleuchtung oder eine neue Heizung zu verkaufen! Zu empfehlen sind die KfW-gelisteten Berater, da diese eine gewisse Ausbildung sowie Fortbildungen nachweisen und dazu völlig unabhängig und neutral beraten müssen. Bei Erfüllung der entsprechenden Förderkriterien kann die Beratung zudem mit bis zu 80 Prozent über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst werden. Im Rahmen des Projektes "Mittelstand für Energieeffizienz", bei dem auf ein Netzwerk von KfW-gelisteten und speziell geschulten Energieberatern zurückgegriffen werden kann, kann außerdem ein kostenloser Erstbesuch durch den Berater, die sog. Potenzialerhebung, erfolgen. Hier kann der Unternehmer den Berater bereits vorab kennenlernen und erhält Informationen zu den Förderprogrammen sowie Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel.

Förderkriterien für die Energieberatung:

Das Unternehmen…

… darf maximal 250 Mitarbeiter beschäftigen und
… einen maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder eine maximale
Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro aufweisen, außerdem
… müssen die jährlichen Netto-Energiekosten (Strom, Gas, Öl, Fernwärme) mindestens 5.000 Euro betragen.

Informationen zum Projekt "Mittelstand für Energieeffizienz" finden Sie unter . Bei Fragen melden Sie sich gerne!

Ansprechpartnerin: Kristiana Balzer, Leiterin Betriebswirtschaft und Energiekonzepte, k.balzer@mittelstandsverbund.de, Tel.: 0221 / 35 53 71-33

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