ELENA ist tot - wie weiter mit dem Meldeverfahren?
Nachdem die Bundesregierung die Einstellung des Projektes "ELektronischer EntgeltNAchweis - ELENA" beschlossen hatte, wurde dies nun auch vom Bundestag bestätigt. Die Bundesregierung plant nun ein Projekt zur Optimierung bestehender Meldeverfahren.
14.10.2011
Nachdem die Bundesregierung die Einstellung des Projektes"ELektronischer EntgeltNAchweis - ELENA" beschlossen hatte, wurde dies nun auch vom Bundestag bestätigt. Als Begründung wurde die fehlende flächendeckende Verbreitung der für das Verfahren notwendigen sog. qualifizierten elektronischen Signaturen (QES) genannt.
- geplant: Optimierung der Meldeverfahren
Die Bundesregierung plant nun ein Projekt zur Optimierung bestehender Meldeverfahren und greift damit eine Forderung der Wirtschaftauf.Dabei gilt es aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES zu vermeiden, dass einfach nur zum früheren Rechtszustand zurückgekehrt wird und die Betriebe damit weiterhin millionenfach papierbezogene Entgeltbescheinigungen für ihre Beschäftigten ausstellen müssen. Und: Die heutigen, unnötig bürokratischen und nicht aufeinander abgestimmten Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und öffentlicher Verwaltung müssen endlich auf den Prüfstand gestellt werden.
Bezüglich beider Forderungenzeigt die Bundesregierung Ansätze, auf die Forderungen der Arbeitgebereinzugehen:So hat das Bundeskabinett das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Durchführung des Projektes "Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung" beauftragt. Alle Meldeverfahren in der Sozialversicherung sollen auf Optimierungs- und Vereinfachungspotenzial hin überprüft werden. Damit greift die Bundesregierung eine zentrale Forderung auf.
Kurzfristig stellt sich die Frage, ob es für die häufigste Arbeitgeberbescheinigung, die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III, auch schon vor einer Weiterentwicklung der Meldeverfahren eine Vereinfachungslösung geben könnte.
- Fazit zu ELENA
Die deutschen Betriebe mussten in den letzten eineinhalb Jahren mit ihren ELENA-Meldungen in Vorleistung treten. Die ELENA-Kehrtwende der Bundesregierung bedeutet für sie, dass Investitionen und Arbeit umsonst waren. Die Wirtschaft bleibt auf mehreren 100 Mio. € Kosten sitzen -für eine originär staatliche Aufgabe (Berechnung und Auskehrung von Sozialleistungen), für deren Übernahme es keinerlei Entschädigung gibt, wohl aber eine durchgreifende Haftung.
Leider hat die Bundesregierung - im Gegensatz zu den Arbeitgebern - ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Es war von Anfang an bekannt, dass der hohe Datenschutzstandard des ELENA-Verfahrens die Verbreitung der QES voraussetzt. Die Bundesregierung hat es trotz aller Warnungen versäumt, die Verbreitung der Signatur rechtzeitig zu gewährleisten. Auch den hohen ELENA-Meldeaufwand der Betriebe hat die Politik zu verantworten. Die von der Wirtschaft geforderte Vereinfachung der komplizierten Berechnungen der betroffenen Sozialleistungen wurde überhört.