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Elektronisches Zeitalter hält Einzug in Unternehmensregister

Zum 1.1.2007 werden Unternehmensregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt — ZGV kritisiert Übergangsfrist

12.11.2006

Der Deutsche Bundestag hat am 28. September 2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) beschlossen. Damit einher gehen folgende Änderungen:

1. Bis zum 1.1.2007 werden sämtliche Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Die Zuständigkeit der Registerführung verbleibt bei den Amtsgerichten. Unterlagen zur Veröffentlichung können in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden dürfen. Da die Register elektronisch geführt werden, werden Handelsregistereintragungen mit Beginn des nächsten Jahres auch elektronisch bekannt gemacht. Dies stellt eine preiswerte und für jeden Interessenten aus dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht zugängliche Form dar.

2. Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, werden für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Damit sollen die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut werden.

3. Das EHUG sieht darüber hinaus eine einheitliche Internetadresse vor (www.unternehmensregister.de), unter der ab dem 1.1.2007 die wesentlichen publikationspflichtigen Daten eines Unternehmens online abgerufen werden können.

Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister-, und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister wird die Richtlinie 2003/58/EG zur Änderung der ersten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie sowie teilweise die EU-Transparenzrichtlinie umgesetzt.

Das Gesetz und die damit verbundene Senkung der Informationskosten, der Abbau von Bürokratie sowie die Beschleunigung von Existenzgründungen ist aus Sicht des ZGV zu begrüßen. Unnötig - und die vorgenannten Effekte verzögernd - ist allerdings, dass im Rahmen der parlamentarischen Diskussion ein Übergangszeitraum bis Ende 2008 in das Gesetz eingefügt wurde, bis zu dem die entsprechenden Eintragungen zusätzlich in der Tageszeitung veröffentlicht werden müssen. Die sich gerade für kleine und mittlere Unternehmen ergebenden Erleichterungen müssen damit noch warten.

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