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Elektronische Steuerkarte: Starttermin verschiebt sich

Die Finanzverwaltung kann den Starttermin 1. Januar 2012 bei der elektronischen Lohnsteuerkarte nicht halten. Die Arbeitgeberverbände haben sich gegenüber dem Finanzministerium für eine rasche Klärung des neuen Termins und praxisnahe Übergangsregelungen eingesetzt.

11.11.2011

Die Finanzverwaltung kann den Starttermin 1. Januar 2012 bei der elektronischen Lohnsteuerkarte nicht halten. DieArbeitgeberverbändehaben sich gegenüber dem Finanzministerium für eine rasche Klärung des neuen Termins und praxisnahe Übergangsregelungen eingesetzt.

Mit der neuenelektronischen Lohnsteuerkartewird der sinnvolle Übergang von der Papier-Lohnsteuerkarte hin zu einem papierlosen vollautomatisierten, elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren geschafft, der sowohl Arbeitgeber als auch Finanzverwaltung entlasten wird, da es mit deutlichen Vereinfachungen verbunden ist .

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen mittlerweile ausführliche Informationen im ElsterOnline-Portal unter www.elster.de zur Verfügung. Jüngst ist auf dem ElsterOnlinePortal eine umfangreiche Frage-Antwort-Liste für die Arbeitgeberfreigeschaltet worden.

Mittlerweile sind den - meisten - Steuerpflichtigen die Informationsschreiben der Finanzämter mit ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zugesandt worden; zugleich ist in diesem Schreiben darüber informiert worden, dass diese ELStAM ab dem 1. Januar 2012 für den Arbeitgeber zum elektronischen Abruf bereitstehen werden. Diesen Starttermin 1. Januar 2012 kann allerdings die Finanzverwaltung aufgrund technischer Probleme nicht halten. Heute wollen das Bundesfinanzministerium und die Länder-Finanzverwaltungen gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen.

Die Arbeitgeberverbände haben sichin Gesprächen - zuletzt gestern - mit den Bundesfinanzministerium dafür eingesetzt, dass möglichst zügig - auch und gerade im Interesse der Arbeitgeber - alle Arbeitnehmer in einem weiteren Schreiben über die Verschiebung des neuen, automatisierten Verfahrens und den neuen Starttermin informiert werden. Zudem sollte in dem neuen Schreiben dargestellt werden, wie in der neuen Übergangsphase bis zum tatsächlichen Start des ELStAM-Abrufs - insbesondere mit Blick auf Veränderungen von Freibeträgen und Steuerklassenwechseln - zu verfahren ist. Bislang sind mögliche Änderungen nur in der ELStAM-Datenbank gespeichert. Die Lösung muss insbesondere praxistauglich für die Arbeitgeber sein.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDESkommt es dabei darauf an, dass das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis keinen Schaden durch die zeitliche Verzögerung nimmt und Rückrechnungen in der Entgeltabrechnung vermieden werden. In Fällen von Änderung oder Neubeantragung von Freibeträgen oder Steuerklassenwechseln sollte daher die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen ein separates Schreiben zusenden bzw. bei der Beantragung/Änderung mitgeben, dass dieser dem Arbeitgeber aushändigen muss. Dies muss zeitnah erfolgen, so dass die Änderungen deutlich vor dem Jahreswechsel dem Arbeitgeber bekannt sind. So gäbe es eine größtmögliche Richtigkeitsgewähr des Lohnsteuerabzugs ab Januar 2012. Zudem würden Rückrechnungen und "Beschwerden" der Arbeitnehmer beim abrechnenden Arbeitgeber minimiert.

Über das weitere Vorgehen der Finanzverwaltung werden wir Sie informieren.

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