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Einigung zur EU-Verbraucherrechtsrichtlinie erzielt

Am 6. Juni wurde in Verhandlungen zwischen Europaparlament, Ministerrat und EU-Kommission, eine Einigung über ein Kompromisspaket zur Verbraucherrechtsrichtlinie erzielt, das nun noch der Bestätigung durch die drei EU-Organe bedarf.

17.06.2011

Mit dieser Einigung ist eine lange Auseinandersetzung über die Vereinheitlichung des Verbraucherrechts durch Zusammenführung verschiedener Richtlinien in einer Verbraucherrechtsrichtlinie beendet. Wesentlich ist, dass der ursprünglich verfolgte Ansatz der Vollharmonisierung nicht weiter verfolgt wurde. Im überwiegenden Teil der Richtlinie wird auf dieses aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES erstrebenswerte Ziel verzichtet.

Die jetzt erzielte Einigung bezieht sich auf Informationspflichten für den stationären Handel, für Fernabsatzverträge sowie auch die Regelungen der Widerrufsrechte im Fernabsatz und der damit zusammenhängenden Regelungen bis hin zur Rückabwicklung des Vertrages. Sofern Parlament, Kommission und Ministerrat in dem Ergebnis jeweils einzeln zustimmen, muss die Richtlinie innerhalb 30 Monaten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in nationales Recht umgesetzt werden.

Das Europaparlament hat am 23. Juni 2011 zugestimmt. Der Rat wird erst Ende September formal darüber befinden können. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis Ende 2013 umsetzen.

Den Text der Richtlinie finden Sie hier gt;gt;gt;

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