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Einheitliche EU-Regeln für Versandhandel

Der EU-Ministerrat hat den vom EU-Parlament bestätigten Kompromiss zur Verbraucherrechtlinie angenommen. Durch die Harmonisierung der Informationspflichten und des Widerrufsrechts wird der Online-Handel im europäischen Ausland erleichtert.

14.10.2011

14. Oktober 2011, Berlin. Der EU-Ministerrat hat nach dreijähriger Diskussion den vom EU-Parlament bestätigten Kompromiss zur Verbraucherrechtlinie angenommen. Damit wurde für Fernabsatz- und Haustürgeschäfte eine grundsätzliche EU-Vollharmonisierung geschaffen.

So schafft die Verbraucherrechtsrichtlinie einheitliche Informationspflichten für Haustürgeschäfte und Fernabsatz. Besonders wichtig für Fachhändler: Europaweit gilt beim Widerrufsrecht jetzt die 14-tägige Widerrufsfrist — die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Kunde die Ware erhält. Die Rücksendekosten sind beim Widerruf grundsätzlich vom Verbraucher zu tragen.

Außerdem beinhaltet die Richtlinie die EU-weite Einführung der „Button-Lösung“: Es bedarf stets einer ausdrücklichen Bestätigung, wenn Verbraucher kostenpflichtige Online-Angebote in Anspruch nehmen. Auch für die Zahlungsmittel gibt es klare Regelung: So dürfen die Händler lediglich die tatsächlich für die Verwendung des Zahlungsmittels anfallenden Kosten auf den Preis aufschlagen.

Der rechtliche Rahmen für Handelsunternehmen dürfte insgesamt durch die Verbraucherrechtsrichtlinie transparenter und klarer werden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu umzusetzen.

Dr. Konstantin Kolloge, Büro Berlin

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