EC-Cash-Gebühren: technische Eckpunkte weitgehend geklärt
Der Zusammenschluss der Bankenverbände, die deutsche Kreditwirtschaft, hat sich auf die Neukonzeption der Abrechnung der Entgelte für die Autorisierung im sogenannten PIN-Verfahren geeinigt.
30.08.2013
Berlin, 28.08.2013 — Nun sind auch die Eckpunkte für die technische Umsetzung festlegt. Die konkreten Planungen und die detaillierten Vertragswerke können damit erarbeitet werden.
Die Girocard (ehemals EC-Cash-Karte) ist das beliebteste bargeldlose Zahlungsmittel im Handel. Dies hat aber auch seinen Preis: fast 300 Mio. Euro Gebühren müssen deutsche Händler jährlich an die Banken und Sparkassen bezahlen. Auf Drängen der Mittelstandsorganisationen, so auch dem MITTELSTANDSVERBUND, verlangen die deutschen und europäischen Kartellbehörden jetzt mehr Wettbewerb. Die starren Electronic-Cash-Gebühren können ab sofort frei verhandelt werden. Bisher betrugen sie 0,3 Prozent vom Umsatz, mindestens aber 0,08 Euro pro Transaktion.
Es zeichnet sich ab, dass die Banken-Entgelte eindeutig nicht mehr über die Netzbetreiber abgerechnet werden, sondern über die sogenannten "Konzentratoren". Für die Verbundgruppen und Einkaufsverbände ist das DER MITTELSTANDSVERBUND, der mit der ServiCon (in Kooperation mit den dort mitarbeitenden Kooperationen) über ein Rückvergütungssystem diese Aufgabe erfüllen soll. Basis für die umsatzgenaue Berechnung des Autorisierungs-Entgeltes (bzw. des auf das Entgelt zu gewährenden Rabatts) ist die konkrete Identifizierung und Zuordnungsmöglichkeit des jeweiligen Umsatzes. Dies geschieht durch die Gläubiger-ID des Händlers, die mit einer Händlerkennung in diesem Abrechnungssystem ergänzt wird.
Es ist daher noch einmal daran zu erinnern, dass alle teilnehmenden Händler alsbald bei der Deutschen Bundesbank eine SEPA Gläubiger-ID beantragen und sich der Aktion "Jetzt EC-Cash-Gebühren mit dem MITTELSTANDVERBUND sparen" anschließen.
Weitere Informationen:
-
Jetzt EC-Cash-Gebühren sparen — was muss ich wissen?
-
Download: Girocard-Entgelte Flyer
-
Musterbrief Anschlusshäuser
-
Muster: Vollmacht Verbundgruppe [Word-Dokument]
-
Muster: Untervollmacht Konzentrator [Word-Dokument]
KONTAKT
Für Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
Dr. Günther Schulte
Jan Schmüser
Dr. Marc Zgaga
DER MITTELSTANDSVERBUND — ZGV e.V.
An Lyskirchen 14, 50676 Köln
Tel.: 0221/355371-0
Fax: 0221/355371-50
E-Mail: girocard@mittelstandsverbund.de