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Diskussion im EP zur Verbraucherrechterichtlinie

Unter dem Vorsitz des zuständigen Berichterstatters Herrn Dr. Andreas Schwab fand im Europäischen Parlament eine Anhörung der EVP-Fraktion zur Verrbaucherrechterichtlinie statt.

21.04.2010

Brüssel, 15. April 2010 - Auf Grund der unterschiedlichen Niveaus in den Mitgliedsstaaten stößt eine Vollharmonisierung der geltenden Regeln auf Widerstand. Es wird befürchtet, dass vor allem Mitgliedsstaaten mit einem hohem Standard, diesen auf ein harmonisiertes Niveau absenken müssten. Daher wird von den Abgeordneten eine gezielte Harmonisierung, die einzelne Bereiche betreffen soll (EVP), bzw. die Erschaffung von Mindeststandards (SD) bevorzugt.

Reding betonte in der Anhörung, dass ein gemeinsames, kohärentes Rahmenwerk im Bereich des Vertragsrechts geschaffen werden müsse, das als Ausgangspunkt für eine weitere Harmonisierung diene. Ziel sei es, mittels eines homogenen Textes das Wirtschaftswachstum unter gleichwertiger Berücksichtigung des Verbraucherschutzes zu fördern und die Hemmnisse des Binnenmarktes abzubauen.Alternativ könnten auch alle Vorschriftenalle Vorschriften, die mangels Einigung im Rat nun nicht Eingang in die Richtlinie finden würden, in die Verordnung über den Gemeinsamen Referenzrahmen aufzunehmen.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Lehne sprach sich in der Anhörung für eine ausgewogene Balance zwischen Verbraucherschutz und der Abschaffung von Binnenmarkthemmnissen aus. Ein gemeinsamer Rahmen, der die Interessen aller gleichwertig berücksichtige, müsse nun dringend geschaffen werden. Probleme sah er vor allem im Bereich der Fernabsatz- und der im Internet geschlossenen Verträge. Um die Kohärenz der Verbraucherrechte zu wahren, müssten Widersprüchlichkeiten in den Vorschlägen noch ausgeräumt werden.

Der ZGV hält nach wie vor den Ansatz der Vollharmonisierung für die beste Variante. Mindeststandards sind nicht geeignet die Rechtszersplitterung zu beseitigen. Es müssten verstärkt Anstrengungen unternommen werden, zumindest den Ansatz von Dr. Schwab zur sektoralen Vollharmonisierung durchzusetzen. Die Richtlinie muss Verbrauchern und KMU in gleicherweise dienlich sein.

Weiterer Zeitplan :

Dr. Schwabbeabsichtigt bis Ende Juni/Anfang Juli 2010 dem Ausschuss seine Änderungsvorschläge einschließlich der Erwägungsgründe vorzulegen wolle.

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