Digitaler Fahrtenschreiber: informelle Einigung auf EU-Ebene
Die EU-Institutionen haben sich in informellen Gesprächen auf eine Neufassung der Verordnung über den digitalen Fahrtenschreiber geeinigt. Eine Erweiterung des Ausnahmeradius ist geplant. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt, dass die Gewichtsgrenze nicht herabgesetzt werden soll.
06.06.2013
Brüssel, 06.06.2013 — Die Verhandlungsführer von Europäischem Parlament, Rat und Kommission haben sich in informellen Gesprächen auf einen Gesetzestext zur Neufassung der Verordnung über den digitalen Fahrtenschreiber geeinigt. Mit dem digitalen Fahrtenschreiber werden per Satellitentechnik bestimmte Daten wie Geschwindigkeit, gefahrene Distanz, Start- und Zielort sowie Fahrt- und Ruhezeiten abgefragt. Für physische Kontrollen müssen dann nur noch gezielt Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden. Nach langen Diskussionen zeichnet sich mit dieser Einigung das Ende eines Gesetzgebungsverfahrens ab, das in der Vergangenheit auch vom MITTELSTANDSVERBUND aufmerksam verfolgt worden war.
Aus Kreisen der Verhandlungsteilnehmer wurde zum Inhalt der Einigung bekanntgegeben, dass der sog. "Ausnahmeradius" von 50 auf 100 Kilometer erweitert werden soll. Demnach werden in Zukunft Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 7,5 t, die sich ausschließlich in einem Radius von 100 Kilometer um den Betriebsstandort bewegen, von der Pflicht zur Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers befreit. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug Material, Ausrüstung oder Maschinen befördert, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt und dass hierfür kein hauptberuflicher Fahrer eingesetzt wird. DER MITTELSTANDSVERBUND sieht diese Erweiterung grundsätzlich als begrüßenswerten Schritt in die richtige Richtung. "Sachgerecht wäre allerdings eine noch weitergehende Ausnahmeregelung", sagt Dr. Günther Schulte, Leiter des MITTELSTANDSVERBUND-Büros Brüssel.Ein weiter wichtiger Punkt ist die, in der Vergangenheit besonders vom Europäischen Parlament geforderte, Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Verordnung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t auf Fahrzeuge ab 2,8 t Gesamtgewicht. Diese auch vom MITTELSTANDSVERBUND kritisierten Überlegungen werden nach dem Ende der informellen Verhandlungen vorerst nicht weiter verfolgt. Die Herabsetzung der Gewichtsgrenze hätte den Kreis der von der digitalen Fahrtenschreiberpflicht betroffenen Fahrzeuge erheblich ausgeweitet und wäre mit großen Kosten der Anschaffung, Wartung und Datenpflege vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen verbunden gewesen.
Der Kompromiss muss nun noch von EU-Parlament und Rat formell angenommen werden. Zu erwarten ist, dass das Verfahren nach der Sommerpause im Herbst 2013 offiziell abgeschlossen wird.