Die Generalversammlung im Netz
Eine Hamburger Genossenschaft führt ihre Generalversammlung online durch. Kann sie damit als Vorbild für andere genossenschaftliche Kooperationen dienen?
11.02.2011
Hamburg, 2. Februar 2011. Die Hamburger Genossenschaft Hostsharing eG führt ihre Generalversammlung online durch. Welche Vorteile, welche Nachteile sind in genossenschaftlichen Kooperationen mit einer virtuellen Mitgliederversammlung verbunden?
„Wir haben von Anfang an unsere Generalversammlung mit einer virtuellen Mitgliederversammlung kombiniert", sagt Uwe Müller, Vorstand der Hamburger Hostsharing eG. Die Genossenschaft wurde vor zehn Jahren gegründet und ist mit dieser innovativen Versammlungspraxis auch schon zur damaligen Zeit einen Schritt voraus gewesen. Denn bis heute werden General- oder Vertreterversammlungen per Internet nur vereinzelt praktiziert, obwohl diese Abstimmungsmöglichkeit seit der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes im Jahr 2006 explizit vorgesehen ist.
Es ging auch nicht anders, denn die Gründungsmitglieder wohnten deutschlandweit verteilt - von Rostock bis zum Bodensee. Die Anreise zu jeder Generalversammlung wäre viel zu aufwendig gewesen. Außerdem hat sich die Genossenschaft im Netz zusammengefunden. Insoweit war es keine schwierige Entscheidung, die Mitgliedschaftsrechte auch über das Internet wahrzunehmen.
Beschlussfassung und kein Meinungsbild
Bei der Hostsharing e.G. wird die Präsenzversammlung durch eine zeitlich vorausgehende Onlineversammlung - die virtuelle Mitgliederversammlung - ergänzt. In der Satzung der Genossenschaft ist zwar geregelt, dass die Mitglieder ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung ausüben. Jedoch werden zusätzlich virtuelle Mitgliederversammlungen einberufen, mit denen für alle wesentlichen Entscheidungen der Organe das Meinungsbild der Mitglieder eingeholt wird. Mit dem gleichen Ziel werden übrigens von einigen Genossenschaften regionale Vorversammlungen organisiert. Hiermit wird vor der eigentlichen General- oder Vertreterversammlung die Stimmung bei den Mitgliedern eingefangen.
Hostsharing geht aber noch einen Schritt weiter. Denn - so steht es ebenfalls in der Satzung - „will die Generalversammlung Beschlüsse fassen, die von Beschlüssen der virtuellen Mitgliederversammlung zum selben Gegenstand abweichen, so hat sie die Beschlussfassung zu vertagen. Die abschließende Entscheidung erfolgt auf einer weiteren Sitzung der Generalversammlung, die unverzüglich vom Vorstand einzuberufen ist." Die Beschlüsse aus der virtuellen Mitgliederversammlung sind als Beschlussempfehlungen für die Generalversammlung vorerst also bindend. Insoweit ist die Onlineabstimmung mehr als nur ein Meinungsbild.
Ablauf einer virtuellen Mitgliederversammlung
Die Versammlung wird per E-Mail über einen Mitgliederverteiler durchgeführt. Damit wird sichergestellt, dass alle Mitglieder auch erreicht werden. Per E-Mail wird auch zur Versammlung eingeladen. Die Nachricht enthält die vorläufige Tagesordnung. Jedes Mitglied kann nun weitere Themen vorschlagen und die Liste ergänzen. Anschließend wird die Versammlung in zwei Phasen durchgeführt. Während der Diskussionsphase tauschen sich die Mitglieder über die Beschlussgegenstände aus. Es werden Fragen an den Vorstand gestellt und Meinungen geäußert. Es können zudem Anträge eingebracht und Änderungen beantragt werden. Durch die Verwendung des Mitgliederverteilers können alle Mitglieder diese Diskussion unmittelbar verfolgen.
Zu einem vorab festgelegten Zeitpunkt wird die Diskussionsphase beendet und es erfolgt die Abstimmung. Diese wird ebenfalls für alle ersichtlich über den Mitgliederverteiler per E-Mail durchgeführt. In einer Liste kann jedes Mitglied zu den einzelnen Anträgen ein Kreuzchen setzen. Die ausgefüllten Listen - das Abstimmungsergebnis - werden abschließend allen Mitgliedern zugesendet. Danach findet die Generalversammlung statt, die diese Beschlussempfehlungen umsetzt.
Die virtuelle Mitgliederversammlung ist für die Hostsharing ein Erfolg. Denn die Onlinepräsenz ist deutlich höher als bei einem herkömmlichen Treffen. „Durchschnittlich ein Drittel der Mitglieder stimmt im Netz ab. Es gab hingegen schon Generalversammlungen, da waren wir zu viert", resümiert Müller. Und das individuelle Engagement nimmt deutlich ab, je größer die Gruppe wird.
Fazit: Vor- und Nachteile abwägen
Ob die virtuelle Mitgliederversammlung ein Modell für andere Genossenschaften ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Schließlich sind die Voraussetzungen für eine umfassende internetbasierte Kommunikation mit den Mitgliedern sehr unterschiedlich. Außerdem stehen den Vorteilen eines Onlineaustauschs, insbesondere für kleine Genossenschaften und Genossenschaften mit Mitgliedern aus unter-schiedlichen Regionen, auch einige Nachteile gegenüber. So ändert sich beispielsweise der Charakter der Versammlung. Man trifft sich eben nicht mehr persönlich. Die emotionale Ebene des menschlichen Miteinanders wird erheblich reduziert. Hitzige Themen können schnell falsch verstanden werden, wenn man nur mit Tastatur und Bildschirm kommuniziert.
Man kann aber auch das eine tun, ohne das andere zu unterlassen. Schließlich kann der Vorstand mit elektronischen Infobriefen, Mitgliederumfragen auf der Internetseite oder Mitgliederforen Meinungen zu bestimmten Themen einholen. Auch damit lässt sich die Teilhabe am gemeinsamen Unternehmen verbessern.
Autoren: Mathias Fiedler (Geschäftsführer ZdK, Hamburg) und Dr. Andreas Wieg (Leiter der Abteilung Vorstandsstab DGRV, Berlin). Der Text ist ein Auszug aus der Zeitschrift "Bankinformation" Nr. 2/2011des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.