Die E-Bilanz kommt wie geplant - mit Erleichterungen für Mittelständler
Entgegen anderslautender Gerüchte bleibt es bei der Einführung der E-Bilanz. Für die Jahre 2012 oder 2012/2012 haben die Unternehmen noch die Wahlfreiheit zwischen Papierform und E-Bilanz, für das Geschäftsjahr 2013 muss die Bilanz elektronisch übermittelt werden.
08.06.2012
Die parlamentarische Staatssekretäre von Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium erklärten: "Die E-Bilanz wird mittelstandsfreundlich umgesetzt und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung. Auf kleine und mittlere Unternehmen wird Rücksicht genommen. Sie müssen nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln."
Das nun gefundene Ergebnis wurde mit Kammern und Verbänden erörtert. Jeder Unternehmer muss nur das ausfüllen, was ihn tatsächlich betrifft (Muss-Felder), damit ist durch vielfache Gestaltungsmöglichkeiten sichergestellt, dass das Buchführungswesen der Unternehmen im Wesentlichen bleiben kann, wie es ist, gleichzeitig aber eine dynamische Anpassung bei zukünftigen Rechtsänderungen über Auffangpositionen ermöglicht wird. Muss-Felder, die nicht unter den unternehmenseigenen Begebenheiten auszufüllen sind, werden als Lehr- bzw. NIL (not in list) übermittelt. Besondere Bedeutung für die E-Bilanz sind die Auffangpositionen, die dann genutzt werden können, wenn für bestimmte Sachverhalte durch Muss-Felder vorgegebene Differenzierung nicht aus der Buchführung abgeleitet werden können. Dadurch wird die elektronische Übermittlung erleichtert und der Eingriff in das Buchführungswesen des einzelnen Unternehmens verhindert.
Für mittelständische Unternehmen hält die Finanzverwaltung besondere Unterstützungsmaßnahmen bereit, um den Einstieg in die E-Bilanz zu erleichtern.
DER MITTELSTANDSVERBUND erwägt im Herbst erneut einen Workshop zur Einleitung der Umsetzungsarbeiten in den Unternehmen durchzuführen.