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Die D&O Versicherung der R+V - künftig Absicherung noch höherer Haftungsrisiken

Das Thema „Managerhaftung“ und Versicherungsschutz hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen.

04.10.2011

Kaum ein Tag vergeht, an dem wir nicht über Fehlentscheidungen in den Führungsetagen deutscher und ausländischer Unternehmen, immer neue Haftungsverschärfungen und teils astronomische Schadenersatzforderungen lesen!

Die Ursachen liegen auf der Hand: Unternehmensleitung und Aufsichtsgremien von Kapital- und Personengesellschaften (Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Beirat) sehen sich bei ihrer täglichen Arbeit einer zunehmenden gesetzgeberischen Regelungsdichte, einhergehend mit erhöhten Organisations-/ Dokumentations- und Überwachungspflichten, ausgesetzt, deren vollständige Kenntnis und Beachtung zunehmend schwieriger werden. Hinzu kommt eine veränderte Anspruchsmentalität - sowohl auf Seiten Dritter (Außenanspruch) als auch des eigenen Unternehmens (Innenanspruch).

Unterläuft Ihnen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsorgan etwa einer Kapitalgesellschaft ein Managementfehler, haften Sie unbegrenzt für einen entstandenen Vermögensschaden - und das mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Unabhängig davon, ob Sie ein Mittelstandsunternehmen oder eine Non-Profit-Organisation leiten, sind Sie einer hohen persönlichen Haftung ausgesetzt. Die Beweispflicht, immer sorgfältig und gewissenhaft gehandelt zu haben, liegt bei Ihnen. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie gesamtschuldnerisch haften, d. h. Sie können selbst für Fehler Ihrer Kollegen in Anspruch genommen werden.

In der Regel übersteigen die Schadenersatzforderungen das Privatvermögen der Manager um ein Vielfaches, so dass z. B. ein geschädigtes Unternehmen den Großteil des Schadens selbst tragen muss. Die betroffenen Unternehmen wiederum sind durch die finanzielle Einbuße nicht selten in ihrer Existenz bedroht.

Der Abschluss einer DO Versicherung ist daher, sowohl aus Sicht der haftenden Personen als auch des Unternehmens selbst, dringend zu empfehlen.

Mit dem Versicherungskonzept der R+V kommt der R+V Kunde in den Genuss zahlreicher Produktinnovationen, mit denen R+V seit geraumer Zeit regelmäßig die Standards in der Managerhaftpflicht-Versicherung setzt!

Durch die Integration der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung in die DO Versicherung und die Bereitstellung der doppelten Versicherungssumme steht ein am Markt einzigartiges Versicherungsprodukt mit herausragenden Leistungsmerkmalen zur Verfügung.

Die erste Versicherungssumme steht für die teils erheblichen Aufwendungen zur Abwehr unbegründeter Ansprüche (Anwaltshonorare, Gerichts-, Gutachter- und Reisekosten, etc.) zur Verfügung (Abwehr- und Kostenschutz).

Die zweite Versicherungssumme steht zur Verfügung für den Fall, dass Schadenersatz zu leisten ist und schützt so sämtliche ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder der geschäftsführenden Organe (Vorstand, Geschäftsführer, etc.) und der Kontrollorgane (Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat, etc.) vor den finanziellen Folgen unternehmerischer Fehlentscheidungen. Das Unternehmen seinerseits hat die Gewähr, dass die Versicherungssumme nicht durch hohe Abwehr- und Verteidigungskosten bereits verbraucht wurde.

Und künftig werden durch eine DO Versicherung der R+V die Haftungsrisiken noch weiter reduziert. Denn die R+V bietet jetzt eine DO Versicherung über eine Versicherungssumme bis zu 10 MillionenEUR — und das nach wie vor zweifach für die Abwehr- und Schadenersatzleistung. Eine Absicherung in dieser Höhe gibt es zurzeit bei keinem anderen Versicherer.

R+V setzt regelmäßig Standards in der DO Versicherung (Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken):

Sinnvolle Ergänzung der neuen DO Versicherung:
R+V Top-Manager-Rechtsschutz

Zur Abrundung des Versicherungsschutzes für Geschäftsleiter sollten Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie Geschäftsführer den R+V Top-Manager-Rechtsschutz abschließen. Denn trotz aller Sorgfalt können Sie in einen Rechtsstreit verwickelt werden — das Kostenrisiko ist dann oft nicht zu kalkulieren.

Die Top-Manager-Rechtsschutz-Versicherung der R+V ist speziell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten und

reduziert damit die finanziellen Risiken eines Rechtsstreites. Der Versicherungsschutz besteht, soweit und solange Sie als Führungsorgan im genossenschaftlichen Bereich tätig sind. Sogar im Ruhestand wird der

Rechtsschutz beitragsfrei weitergeführt und schützt Sie so bei Rechtsstreitigkeiten, die mit Ihrer früheren Tätigkeit zusammenhängen.

Sie sind persönlich im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit — unabhängig vom Unternehmen — versichert für die Bereiche:

  • Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • BaFin-Rechtsschutz für Geschäftsleiter von Kreditinstituten
  • Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz

Die R+V übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten bis zur Gesamtversicherungssumme von 500.000 EUR(zzgl. 100.000 EUR Strafkaution als Darlehen) die Kosten und Vorschüsse.

Die Spezialisten der R+V-Versicherung erteilen gerne Auskunft zum notwendigen Versicherungsschutz für Manager. Warten Sie nicht länger und vereinbaren Sie bei Stephan Büttgen einen Termin für ein unverbindliches Gespräch.

Stephan Büttgen
Leiter Komposit/Unfall GVG
R+V Allgemeine Versicherung AG

Filialdirektion Gewerbliche Verbundgruppen
Innere Kanalstr. 15
50823 Köln
Mobil: 0151-26410092
Telefon: 0221-95164126
Fax: 0611-182273722
eMail: stephan.buettgen@ruv.de
Internet: http://www.ruv.de

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