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Die Bearbeitung der "Gruppenfreistellungsverordnung vertikal" verzögert sich

Auf Grundder derzeitigen Arbeitsbelastung der "Generaldirektion Wettbewerb" der Europäischen Kommission wird sich das Diskussionspapier zur Fortschreibung der Gruppenfreistellungsverordnung vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen weiter verzögern.

08.11.2008

Nachdem die UGAL mit Unterstützung des ZGVbereits vor drei Jahren das sogenannte "Dobson-Gutachten" veröffentlicht hat,dort wurdeu.a. die Notwendigkeit der Erweiterung des Freiraums der Verbundgruppen im Bereich der gemeinsamen Vermarktungsaktivitäten gefordert, bietet die Überarbeitung der "Gruppenfreistellungsverordnung vertikal" eine Chance, diese Forderungen umzusetzen.
Die Wettbewerbskommissarin Kroes hat in einer Informationsveranstaltung am 13. Oktober 2008 bereits erklärt, dass sie die Gruppenfreistellungsverordnung grundsätzlich nach deren Auslauf 2010 erhalten und in einigen Punkten verbessern will. Wesentlicher Diskussionspunkt bei der Überarbeitung ist das Problem der Preisempfehlung und Preisbindung, das von ZGV und UGAL seit Langem diskutiert wird.

Die Kommissionwird nungegen Ende des Jahres 2008 den Vorschlag einer Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnung vorlegen.
Daran würde sich die ca. zweimonatige Konsultation der Mitgliedsstaaten und daran wiederum die Konsultation der beteiligten Wirtschaftskreise anschließen, so dass in der zweiten Jahreshälfte 2009 die Gruppenfreistellungsverordnung endgültig überarbeitet werden kann.

Der ZGV wird in Zusammenarbeit mit der UGAL und den dort zusammenarbeitenden Experten diese Überarbeitung nutzen, um die Erweiterung des kartellrechtlichen Freiraums bei gemeinsamen Vermarktungsaktivitäten zu erreichen und für die Verbundgruppen eine höhere Rechtssicherheit zu erzielen.

Weitere Informationen zum Thema erteilt Dr. Günther Schulte, ZGV-Büro Brüssel, 0032-(0)2286 805-7 oder g.schulte@zgv-online.de

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