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DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt EU-Harmonisierungsvorschläge

Mit dem "Single Market Act" hat die EU-Kommission 50 Vorschläge unterbreitet, um die Integration des europäischen Binnenmarktes voranzutreiben. DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt die Vorschläge -erklärt in seiner Stellungnahme gegenüber der Kommission aber auch, wie die Besonderheiten mittelständischer Kooperationen darin Berücksichtigung finden müssen.

10.03.2011

Brüssel, 1. März 2011. Mit dem "Single Market Act" hat die EU-Kommission 50 Vorschläge unterbreitet, um die Integration des europäischen Binnenmarktes voranzutreiben. DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt die Vorschläge -erklärt in seiner Stellungnahme gegenüber der Kommission aber auch, wie die Besonderheiten mittelständischer Kooperationen darin Berücksichtigung finden müssen.

Stellungnahme des MITTELSTANDVERBUNDES zur Konsultation zum Single Market Act

Der MITTELSTANDSVERBUND - ZGV begrüßt die Initiative, den einheitlichen Binnenmarkt erneut in den Fokus der europäischen Integration zu stellen. Die Vollendung des einheitlichen gemeinsamen Marktes in Europa ist Voraussetzung für das Gelingen der Strategie 2020. Der europäische Markt, insbesondere in der Euro-Zone, kann nur gestärkt werden durch die jetzt in Angriff genommene europäische Wirtschaftspolitik und die ernsthafte Bestrebung, den Binnenmarkt zu vollenden.

Viele der 50 Maßnahmen zielen darauf hin, durch gemeinschaftliche Rechtsinstrumente wie das EU-Patent, die europäische Privatgesellschaft, die Überarbeitung der SCE, einheitliches, europäische Vertragsrecht ein Mehr an Harmonisierung bis hin zur Vollharmonisierung in den einzelnen Bereichen zu erlangen. Alles dies sind Bestandteile der weiteren Arbeit an einem einheitlichen Binnenmarkt, die der MITTELSTANDSVERBUND voll unterstützt. Alle 50 vorgeschlagenen Maßnahmen im Single Market Act sind richtig und aus der Blickrichtung des jeweiligen Themenfeldes notwendig. Es fällt daher schwer, eine Priorität zu setzen, seien dies nun 12, 10 oder gar nur 3 Prioritäten. Aus Sicht des MITTELSTANDVERBUNDES, der die Interessen kooperierender mittelständischer Unternehmen (SME´s) aus Handel, Handwerk und freien Berufen vertritt, haben die Themen:

  • Harmonisierung im Verbraucher-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht
  • digitale Agenda, elektronischer Geschäftsverkehr, insbesondere Online-Handel
  • Steigerung der Energieeffizienz
  • Vereinfachungen im Steuerbereich, sei es die VAT, gemeinsame Basis für die Körperschaftssteuer oder auch die Abwehr der IFRS for SME

besondere Bedeutung.

Grundanliegen des MITTELSTANDVERBUNDES ist es, die Rolle der Kooperationen kleiner und mittlerer Unternehmen (cooperative SME groups) zu verdeutlichen und die Unterstützung durch Kommission und Mitgliedsstaaten einzufordern. Diese Forderung war bereits Gegenstand der Stellungnahme des Europäischen Parlamentes zum SBA und Forderung im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Small Business Actes. Verbundgruppen (Cooperative groups of SME) sind für Handel und Handwerk wesentliche Stütze unabhängiger, mittelständischer Unternehmen. Gestärkt durch ihre jeweilige Gruppe haben die kooperierenden Unternehmen die Folgen der Finanzkrise besser als nicht Kooperierende überstanden.

Die Kommission ist in der GVO vertikal, den Leitlinien hierzu und den Leitlinien zu horizontaler Zusammenarbeit auf die positive Wirkung der Verbundgruppen eingegangen und hat deren kartellrechtlichen Freiraum erweitert. Viele Fragen sind jedoch noch offen. So ist in den Leitlinien horizontal festgehalten, dass Preisbindungen von SME groups gegenüber ihren mittelständischen unabhängigen Unternehmen ausgesprochen, durchaus ein Gesichtspunkt des Artikels 101 Abs. 3 AEUV mit effizienzsteigernden Wirkungen zugunsten der Verbraucher haben können.

Insbesondere Verbundgruppen, deren Mitglieder unter einer gemeinsamen Marke auftreten, Euronics, sind im Online-Handel auf eine einheitliche Darstellung der selbständigen Handelsunternehmen angewiesen, um ernsthafte Angebote gegenüber den Verbrauchern abzugeben. Auch dies zwingt zu einer konsequenten Preisbindung der im gemeinsamen Online-Handel angebotenen Artikel. Wie in der von der Kommission veranstalteten Konferenz zum Single Market Act zum Ausdruck gebracht wurde, kann auch eine Harmonisierung des europäischen Vertragsrechtes wie auch des europäischen Steuerrechtes, letzteres im Sinne einer Vereinheitlichung im Bereich des Umsatzsteuerrechtes, Voraussetzung gerade für kleine und mittlere Unternehmen sein, nicht nur im Binnenmarkt neue Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern in anderen Mitgliedsstaaten zu knüpfen, sondern auch in den Verbundgruppen auf internationaler, d.h. mitgliedsstaatübergreifender Ebene zusammenzuarbeiten. Mittelständische Wettbewerber sind gegenüber Großunternehmen bereits dadurch benachteiligt, dass sie die europäische Rechtsvielfalt nicht durch Einsatz mehrköpfiger Rechtsabteilungen überwinden können, sondern externe teure Rechtsberater einschalten müssten oder aber sich auf rein nationale Geschäftsbeziehungen zu beschränken. Gleiche Wettbewerbsnachteile bestehen für die Verbundgruppen, wenn sie sich über die Grenzen eines Mitgliedsstaates hinaus um Kooperationspartner bemühen bzw. mit Dienstleistern und Lieferanten für ihre angeschlossenen kleinen und mittleren unternehmen Rahmenverträge abschließen wollen.

Die vollständige Stellungnahme, welche Ausarbeitungen zu den einzelnen Vorschlägen umfasst, kann hier heruntergeladen werden: Download

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