MENÜ MENÜ

Demografischer Wandel als betriebliche Herausforderung - Veränderungen frühzeitig erkennen und erfolgreich gestalten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lädt zur Beteiligung an einem Ideenwettbewerb ein. Der Aufruf richtet sich sowohl an bestehende Strukturen und Vorhabensträger als auch an neue Interessenten.

15.05.2010

Hintergrund

Die Arbeitswelt befindet sich in einer Phase tiefgreifenden Wandels, der sich u. a. durch die Globalisierung der Märkte, häufigere Umstrukturierung von Unternehmen und betrieblichen Abläufen, Veränderungen der Beschäftigungsverhältnisse sowie älter und vielfältiger werdender Belegschaften äußert. Die für unseren Wohlstand notwendige Wertschöpfung wird in zunehmendem Maße mit älteren Menschen erbracht werden müssen. Dieses wird nur gelingen, wenn Arbeitsbedingungen und Unternehmenskultur die Teilnahme am Erwerbsleben bis in ein höheres Lebensalter zulassen bzw. die Beschäftigten entsprechend motivieren.

Förderschwerpunkte

Gefördert werden Vorhaben, die einen nachhaltigen Beitrag dazu leisten, Beschäftigte bei dem Erhalt und der Förderung ihrer Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit zu unterstützen. Ziel ist sowohl die Umsetzung und der Transfer von Erkenntnissen und Instrumenten zum demografischen Wandel, die als betriebliche Herausforderung im Vordergrund stehen, als auch die Entwicklung und Erprobung betrieblicher Gestaltungslösungen. Vorrang genießt in beiden Fällen die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw. von Netzwerken, die diese einbeziehen.

Zu den Aufgaben der im Rahmen dieses Programms geförderten Vorhaben gehören auch die Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse sowie die Mitwirkung bei der Evaluation.

Mehr Informationen zu den Punkten I. und II. erhalten Sie in der Langfassung der Bekanntmachung unter www.gsub.de/zda und beim Projektträger (Adresse siehe Punkt III.).

Verfahren

Interessenten können sich an einem zweistufigen Antragsverfahren (Ideenwettbewerb und Antragstellung) beteiligen. Es handelt sich um Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

QUELLE: BMAS

Zurück zur Übersicht