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Das Gleichgewicht gewahrt: Europa-Parlament nimmt mit deutlicher Mehrheit Bericht zum Grünbuch des Verbraucher-Aquis an

Das Europäische Parlament hat am 6. September 2007 den Initiativbericht der Abgeordneten Beatrice Patrie (SPE/Frankreich) zum Grünbuch Verbraucher-Aquis mit großer Mehrheit (486 Ja /77 Nein) angenommen.

10.09.2007

Das Europäische Parlament hat am 6. September 2007 den Initiativbericht der Abgeordneten Beatrice Patrie (SPE/Frankreich) zum Grünbuch Verbraucher-Aquis mit großer Mehrheit (486 Ja /77 Nein) angenommen.

Das Europäische Parlament (EP) stellt damit klar, dass berechtigte Verbraucherrechte nicht gegen legitime Interessen von Unternehmern ausgespielt werden dürfen. Entsprechend lehnte das EP folgende Vorschläge der Kommission ab, die mittelständische Unternehmen deutlich belastet hätten:

- Ausdehnung der Beweislastumkehr von sechs Monaten auf zwei Jahre
- Direkthaftung des Produzenten
- Missbrauchskontrolle aller Hauptvertragsbestandteile (etwa des Preises)
- Ausdehnung der Missbrauchskontrolle auf individuell ausgehandelte Verträge.

Auch das Thema Sammelklagen wird in dem Bericht nicht mehr erwähnt: Mit 467 zu 112 Stimmen wurde Patries Aufforderung an die Kommission gestrichen, zu diesem Thema weitere Überlegungen anzustellen. Nun findet sich in dem Bericht nur noch der Hinweis, Sammelklagen seien inhaltlich nicht gemeinsam mit dem Grünbuch zu diskutieren.

Der Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen (ZGV) begrüßt die Entscheidung des EP. Die Parlamentarier teilen offenbar Fraktionen übergreifend die Einschätzung des ZGV, dass die Regeln zum Verbraucherschutz vereinfacht werden müssen (etwa Berechnung der Widerrufsfristen). Ebenfalls begrüßt der ZGV den Beschluss, den Grundsatz der Vertragsfreiheit nicht in Frage zu stellen: Gerade der Mittelstand ist auf das Vertrauen seiner Kunden angewiesen. Daher unterstützt der ZGV die Ankündigung von Verbraucherschutz-Kommissarin Meglena Kuneva, man wolle in der EU keine "amerikanischen Verhältnisse" bei Sammelklagen. Der ZGV meint vielmehr, dass die bewährten Rechtsordnungen der EU-Mitgliedsstaaten geschützt werden müssen. Der ZGV fordert die Kommission daher auf, das bisherige faire Verhältnis zwischen Verbrauchern und Unternehmen nicht zu gefährden.

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