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Das Bundeskartellamt hinkt hinterher

Mittelstandskooperationen ermöglichen es, effizienter zu wirtschaften und Größennachteile gegenüber Konzernen auszugleichen. Während die Europäische Kommission das bei ihrer Kartellrechtspraxis seit längerem berücksichtigt, hält das Bundeskartellamt an veralteten Praktiken fest.

10.11.2010

Berlin, 28. Oktober 2010 — Im Rahmen eines Expertengesprächs der Gesellschaft zum Studium Strukturpolitischer Fragen e.V., der der ZGV angehört, wurde deutlich: Das Bundeskartellamt würdigt in seiner Arbeit die für die Verbraucher entstehenden Vorteile immer noch nicht ausreichend. So betonte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Unser Ziel ist der Wettbewerb als Institution!“ Die Europäische Kommission ist hier deutlich weiter: Gemäß Art. 101 Abs. 3 EAUV ist der Nutzen für den Verbraucher maßgeblich. Genau dazu tragen mittelständische Kooperationen mit ihrer Innovationskraft, regionalen Verwurzelung und attraktiven Preisen bei.

Bereits vor drei Wochen äußerte eine hochrangig besetzte ZGV-Delegation in einem Fachgespräch mit dem Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung, Ernst Burgbacher (FDP), ihre Besorgnis über die kartellrechtliche Praxis des Bundeskartellamtes gegenüber dem kooperierenden Mittelstand. So schaffe der aktuelle Kurs Unsicherheit und sorge für Unverständnis: „Kooperationen ermöglichen nicht weniger, sondern mehr Wettbewerb und schaffen wesentliche Vorteile für die Verbraucher“, betonte ZGV-Präsident Wilfried Hollmann. Der ZGV wird vor diesem Hintergrund seine politischen Bemühungen für ein mittelstandsfreundliches Wettbewerbsrecht weiter intensivieren.

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