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Das 300-Euro-Wahlgeschenk

Der Vorschlag der SPD, Lohnsteuerzahler mit 300 EUR für die Nichtabgabe einer Einkommensteuererklärung zu belohnen, schafft neue Ungerechtigkeiten und führt zu keiner Steuervereinfachung.

27.04.2009

Die SPD will Lohnsteuerzahler mit 300 EUR belohnen, wenn sie keine Steuererklärung abgeben. Der Bonus soll ausschließlich Arbeitnehmern zustehen, die keine weiteren Einkünfte erzielen.

Damit ist jedoch bereits ein Großteil der Arbeitnehmer von diesem Steuergeschenk ausgeschlossen: zur Abgabe einer Steuererklärung ist nämlich verpflichtet, wer z.B. Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Elterngeld bezieht oder einen Zweitjob mit der Lohnsteuerklasse VI hat. Gleiches gilt für jeden, der im Jahr zeitweilig arbeitslos war und Arbeitslosengeld I bezogen hat oder für Ehepaare mit den Lohnsteuerklassen III und V. All diese Arbeitnehmer will die SPD von ihrem angekündigten Wahlgeschenk ausschließen.

Gewerbetreibende oder Freiberufler könnten ohnehin — auch bei noch so niedrigen Einkünften — von dem Bonus nicht profitieren.

Die Prämie würde also im wesentlichen Alleinstehenden und einem Teil der Arbeitnehmerehepaare zugute kommen, die im gesamten Jahr im Arbeitsverhältnis standen und keine Lohnersatzleistungen, Nebeneinkünfte, Auslandslohn oder ähnliches hatten. Daneben dürfen sich Empfänger von ALG II freuen, denn diese Leistungen führen nicht zur Abgabepflicht einer Steuererklärung.

Ausschließlich diesen Personengruppen einen Bonus auszuzahlen, während viele andere eine Steuererklärung abgeben müssen, wirft die Frage nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auf.

Der Bonus ist aber auch für die Begünstigten problematisch. Sie müssten abwägen, ob bei Abgabe einer Steuererklärung eine Erstattung zu erwarten wäre, die über 300 EUR liegt.. Es profitieren vor allem diejenigen, die nur geringe oder keine steuerbegünstigten Aufwendungen, wie z.B. für Altersvorsorge oder haushaltsnahe Dienstleistungen, haben. Die Einführung der Bonuszahlung wäre deshalb leistungsfeindlich. Selbst eine Arbeitnehmersparzulage lohnt sich nicht mehr, weil auch für sie eine Steuererklärung abzugeben ist.

Fazit: Der Vorschlag schafft neue Ungerechtigkeiten und führt zu keiner Steuervereinfachung. Dabei gäbe es eine Reihe anderer effektiver Maßnahmen, die nachhaltig Bürokratie abbauen und Steuerzahler und Finanzverwaltung entlasten würden. Die Politik täte gut daran, diese Verfahren zu vereinfachen, statt Wahlgeschenke zu versprechen.
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