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Bundestag: Steuerbefreites Energiespar-Contracting nur noch für Industrie und Landwirtschaft - Handel und Handwerk benachteiligt

Contracting-Projekte erlauben es Handels- und Handwerksunternehmen,ihre Energieeffizienzdeutlich zu steigern. Dennoch hat der Bundestag beschlossen, steuerfreies Contracting nur noch für produzierendes Gewerbe und Landwirtschaft zu ermöglichen.

19.11.2010

Der Bundestag hat am 28. Oktober 2010 im Haushaltsbegleitgesetz 2011 das Strom- und das Energiesteuergesetz geändert. Für die Mitgliedsunternehmen des ZGV ist dabei von Bedeutung, dass die geplante Abschaffung der Steuervergünstigungen für Contracting-Projekte in Handel und Handwerk uneingeschränkt durchgewunken wurden.

Die entsprechenden Vorschriften im Stromsteuergesetz sehen nun vor, dass lediglich das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft in den Genuss der Steuerbefreiung gelangen können. Für das Contracting gilt, dass die Steuerbefreiung nur dann Gültigkeit hat, wenn auch die Energienutzung im produzierenden Gewerbe oder der Landwirtschaft erfolgt. Damit sind die bisherigen Contracting-Modelle, derzufolge die elektrische Energie im produzierenden Gewerbe zur Erzeugung von Licht, Wärme etc. genutzt wurde, und diese Produkte (Licht, Wärme, etc.) in anderen Bereichen genutzt wurden, nicht mehr zulässig ist. Dem Bundesrat liegt dieses Gesetz zum Beschluss am Freitag, dem 26. November 2010 vor.

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