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Bundesregierung legt Subventionsbericht vor

Das Bundeskabinett hat den24. Subventionsberichtdes Bundes für 2011 bis 2014 beschlossen.Er führt Finanzhilfen des Bundes, Steuervergünstigungen und andere subventionsähnliche steuerliche Regelungen mit einem Gesamtvolumen von 5,6 Mrd Euro (2013) auf.

30.08.2013

Berlin, 29.08.2013 — Das Bundeskabinett hat den durch das Bundesfinanzministerium vorgelegten 24. Subventionsbericht über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2011 bis 2014 beschlossen. Den Bericht finden Sie zu Ihrer Information hier zum Download.

Der Bericht führt 62 Finanzhilfen des Bundes, bei denen direkte Zuschüsse gewährt werden, 102 Steuervergünstigungen und 53 weitere subventionsähnliche steuerliche Regelungen auf. Das Volumen der Finanzhilfen des Bundes beläuft sich auf 5,6 Mrd. Euro (2013). Zusammen mit dem Bundesanteil an den Steuervergünstigungen in Höhe von rd. 15,7 Mrd. Euro(2013) beträgt das Volumen der dem Bund zurechenbaren Finanzhilfen und Steuervergünstigungen für das laufende Jahr rd. 21,3 Mrd. Euro. Im Verhältnis zum nominalen BIP entspricht dies einer Quote von rd. 0,8 Prozent, welche für den gesamten Berichtszeitraum 2011 bis 2014 prognostiziert wird. Dies ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem langjährigen Mittelwert von 1,1 Prozent.

In der Gesamtbetrachtung aus Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und subventionsähnlichen steuerlichen Regelungen ist das Subventionsvolumen mit rd. 51,7 Mrd. Euro noch immer auf einem hohen Niveau. Allerdings ist in den vergangenen Jahren ein Rückgang zu beobachten. So belief sich das Gesamtvolumen 2009 auf 71,2 Mrd. Euro und 2011 auf 54,1 Mrd. Euro.

  1. Von den Finanzhilfen des Bundes umfassen die zwanzig größten Einzelposten rd. 93 Prozent des Gesamtvolumens. Die finanziell bedeutendsten Maßnahmen sind die Absatz- und Stilllegungshilfen für den Steinkohlebergbau (1,1 Mrd. Euro), die bis 2018 auslaufen sollen. Darüberhinaus zählen auch die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung (0,76 Mrd. Euro) und die Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (0,35 Mrd. Euro) zu den größten Finanzhilfen.
  2. Auf die zwanzig größten Steuervergünstigungen entfallen rd. 87 Prozent des Gesamtvolumens der Steuervergünstigungen. Die finanziell bedeutendsten Einzelposten sind die Umsatzsteuerermäßigung für kulturelle und andere Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie Nr. 7 UStG (3,6 Mrd. Euro), die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG (2,6 Mrd. Euro) und der Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen nach § 10 StromStG (2,0 Mrd. Euro). Weitere bedeutende Einzelposten sind die Steuerermäßigung für Renovierungsaufwand nach § 35a Abs. 3 EStG (1,5 Mrd. Euro) und die Förderung der privaten Altersvorsorge nach § 10a EStG (1,2 Mrd. Euro).
  3. Zu den weiteren subventionsähnlichen steuerlichen Regelungen zählen u.a. der Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe zur Begünstigung anerkannter Religionsgemeinschaften (3,3 Mrd. Euro) sowie die Umsatzsteuerbefreiung der Sozialversicherungsträger und von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin (rd. 13,6 Mrd. Euro).

DER MITTELSTANDSVERBUNDbeurteilt dieinsgesamt rückläufige Tendenz des Subventionsvolumens in Deutschland grundsätzlich positiv. Begrüßenswert ist, dass es in den vergangenen Jahren gelungen ist, u.a. mit der degressiven Ausgestaltung der Steinkohleförderung besonders teuere und wirtschaftspolitisch fragwürdige Subventionen auslaufen zu lassen. Gleichwohl müssen bestehende Subventionstatbestände auch weiterhin auf den Prüfstand gestellt werden.

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