Bundesregierung entlastet Industrie bei Stromsteuer — MITTELSTANDSVERBUND fordert Ende der Benachteiligung des Handels
Zusätzlich zu Vergünstigungen bei EEG-Umlage und Netzentgelten sollen energieintensive Industrieunternehmen nach Willen der Bundesregierung weiterhin auch bei der Stromsteuer entlastet werden — soweit sie Energie einsparen. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert: Der massiven Benachteiligung der mittelständischen Handelsunternehmen muss ein Ende gesetzt werden. Die Anstrengungen des Handels für Energieeffizienz müssen Würdigung finden.
20.07.2012
B
erlin, 20. Juli 2012. Zusätzlich zu Vergünstigungen bei EEG-Umlage und Netzentgelten sollen energieintensive Industrieunternehmen nach Willen der Bundesregierung auch bei der Stromsteuer weiterhin entlastet werden. Neue Voraussetzung ist, dass sie jährlich 1,3 Prozent Energie einsparen. Das geht aus einem Referentenentwurf für Steuerbegünstigungen im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz hervor.
Motiv für die Steuervergünstigungen ist es, eine Abwanderung von Produktionsbetrieben auf der Flucht vor CO2-bedingten Steuerbelastungen aus Deutschland bzw. aus der EU zu verhindern. Die EU erwägt darüber hinaus Steuererleichterungen für private Verbraucher, um die Sozialverträglichkeit einer CO2-orientierten Steuer herzustellen, soweit die Energie zur Heizung genutzt wird.
DER MITTELSTANDSVERBUND fordert: Der massiven Benachteiligung der mittelständischen Unternehmen muss ein Ende gesetzt werden. Wenn die Bundesregierung beklagt, dass seitens der (Industrie-) Unternehmen zu wenig in Energieeffizienz investiert wird, vergisst sie, dass in anderen Wirtschaftszweigen - wie etwa im Handel — erhebliche Anstrengungen zur Effizienzsteigerung unternommen werden. Jüngst begann etwa das Projekt "Mittelstand für Energieeffizienz", in dessen Rahmen die 230.000 Unternehmen im MITTELSTANDSVERBUND dabei beraten werden, ihren Energieverbrauch um 30 Prozent zu senken (Link).
Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist es daher nicht einsehbar, dass Handelsbetriebe, die Effizienzsteigerungs-Maßnahmen durchführen, nicht ebenfalls von Steuerbelastungen teilweise befreit werden. Es erscheint auch nicht angemessen, nur die Unternehmen, die wegen erhöhten Energiekosten Deutschland verlassen würden, steuerlich zu begünstigen und die Handelsbetriebe, die ihren Gewerbebetrieb nicht ins Ausland verlegen können, zu bestrafen.
Entscheidend muss es sein, die Unternehmen, die finanzielle Belastungen durch Energieeffizienz-Maßnahmen auf sich nehmen, im Gegenzug steuerlich zu entlasten. Die Bundesregierung sollte dies nicht nur im jetzt vorgelegten Referentenentwurf berücksichtigen, sondern diesen Gedanken auch in die Überarbeitung der Energiesteuer-Richtlinie in Brüssel einbringen.