Bundeskartellamt hat Amazon im Visier
Das Bundeskartellamt wirft Amazon eine Behinderung des Wettbewerbs zwischen Online-Marktplätzen vor. Der Internet-Händler soll seine Geschäftsbedingungen ändern. DER MITTELSTANDSVERBUND hält das Vorgehen der Wettbewerbshüter für notwendig.
25.10.2013
Bonn, 21.10.2013 — Der Online-Gigant Amazon befindet sich schon seit Februar im Visier des Bundeskartellamtes. Die Bonner Wettbewerbshüter werfen dem Internet-Händler eine Behinderung des Wettbewerbs zwischen Online-Marktplätzen vor und wollen ihn zu einer Änderung seiner Geschäftsbedingungen zwingen.
"Die Bedingungen, zu denen Amazon den sogenannten Marketplace betreibt, haben wettbewerbsbehindernde Wirkung", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt der Süddeutschen Zeitung am 20. Oktober. Auf der Plattform "Marketplace" können Händler ihre Waren über Amazon verkaufen. Bislang durften sie ihre Produkte über andere Plattformen aber nicht preisgünstiger anbieten. "Es läuft ein Verfahren, und wir sind mit Amazon im Gespräch, um die Wettbewerbsbehinderung zu beseitigen", sagte Mundt. Falls es nötig sei, würde das Bundeskartellamt auch eine "glasklare Verfügung erlassen", fügte er hinzu. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung geht die Behörde wegen ähnlicher Verdachtsmomente auch gegen das Online-Reservierungssystem HRS und die Sportartikelhersteller Adidas und Asics vor.
Mundt zeigte sich der Zeitung gegenüber zuversichtlich, dass Amazon einer möglichen Verfügung des Kartellamtes nachkommen werde. "Deutschland ist ein sehr wichtiger Markt für Amazon." Eine Entscheidung der Kartellbehörde könne man deswegen nicht einfach ignorieren.
Der US-Konzern Amazon wurde zuletzt unter anderem dafür kritisiert, dass er in Deutschland zwar hohe Umsätze erzielt, wegen seiner Firmenstruktur aber kaum Steuern bezahlt. Außerdem kämpft die Gewerkschaft Verdi im Interesse der Mitarbeiter des weltweit größten Internetanbieters für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen an den Logistikstandorten.