Bundesarbeitsgericht entscheidet erst im März über Status der CGM
Das Bundesarbeitsgericht wird erst am 28. März 2006 über den Gewerkschaftsstatus der Christlichen Metaller entscheiden.
30.01.2006
Das Bundesarbeitsgericht wird erst am 28. März 2006 über den Gewerkschaftsstatus der Christlichen Metaller entscheiden. Die ursprünglich für Dienstag, den 24.01.2006 angesetzte Verhandlung in dem Rechtsstreit zwischen der IG Metall und der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) wurde verschoben, teilte das Bundesarbeitsgericht am Montag, den 23.01.2006 in Erfurt mit. Als Grund dafür wurde angegeben, dass ein Verfahrensbevollmächtigter kurzfristig verhindert sei.
Die obersten Arbeitsrichter haben zu entscheiden, ob die in Stuttgart ansässige CGM eine tariffähige Vereinigung von Arbeitnehmern ist. Die IG Metall bezweifelt das, da die CGM ihrer Ansicht nach nicht die an eine Gewerkschaft zu stellenden Mindestanforderungen erfüllt. Das Stuttgarter Arbeitsgericht sprach im September 2003 der CGM die Tariffähigkeit ab. Das Landesarbeitsgericht hatte hingegen im Oktober 2004 die Christlichen Metaller als Gewerkschaft anerkannt.