Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle: Beratungsleistung der Kooperationszentralen ab sofort förderfähig
Gemeinsam mit der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes ist es dem MITTELSTANDSVERBUND gelungen, eine Ausnahmeregelung für die Förderfähigkeit der Beratungsleistungen von Verbundgruppenmitarbeitern für Anschluss- und Mitgliedshäuser zu erhalten.
08.07.2011
Köln, 7. Juli 2011. Ab sofort können die Beratungsleistungen, die den Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) genügen und die die gemeinsam mit dem MITTELSTANDSVERBUND ausgehandelten Kriterien (hier zum Download verfügbar) erfüllen, gefördert werden.
Bislang waren die Beratungsleistungen der Verbundgruppen davon ausgenommen, da die Förderrichtlinien einen Mindestumsatz von über 50% mit Beratungsleistungen durch das beratende Unternehmen vorsahen. Deshalb konnten nur die von Verbundgruppen eingesetzten externen Berater eine Förderung ihrer Tätigkeit beim Anschlusshaus beantragen. Für Verbundgruppen im MITTELSTANDSVERBUND sieht dies nun anders aus:
1. Der Internetseite können alle relevanten Anforderungen aus der generellen Richtlinien entnommen werden. 2. Des Weiteren gelten die zusätzlichen Kriterien für die Ausnahmeregelung für ZGV- Verbundgruppen. 3. Schließlich ist einmalig eine kurze Vereinbarung zwischen der Verbundgruppe und dem BAFA zu treffen.Zuschüsse zu den von den Verbundgruppen ausgeführten Beratungen können in Höhe von höchstens (in den alten Bundesländern) 50% , max. 1.500,00 EUR, in den neuen Bundesländern (einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg) 75 %, max. 1.500,00 EUR gewährt werden (pro beratendes Anschlusshaus).
Die Herren Rainer Reddig mit reddig@leitstelle.org sowie Glaser j.glaser@mittelstandsverbund.de stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die seit über einem Jahr erfolgreich verlaufende Zusammenarbeit mit der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes hat somit einen weiteren Erfolg verbuchen können. Neben den Schulungen und Erfa-Gruppen sind nun auch die Beratungen von Verbundgruppenzentralen direkt förderfähig. Der Umweg über die gegebenenfalls externen Berater und Schulungsanbieter kann, aber muss nicht mehr genommen werden.