Bürokratieabbau konkret: EP-Vorstandssprecher Dr. Jörg Ehmer fordert zum Handeln auf
Dr. Jörg Ehmer, Vorstandssprecher ElectronicPartner und Präsidiumsmitglied des MITTELSTANDSVERBUND, zeigt in einem sehr lesenswerten Blogeintrag auf, wie eine Rücknahmepflicht für Elektrokleingeräte neue Bürokratielasten schafft und den mittelständischen Fachhandel ungleich stark belastet - und fordert den Verzicht auf neue Regeln.
25.05.2012
Nehmen wir ein ganz einfaches, aber wie ich finde anschauliches Beispiel. Die Bundesregierung beabsichtigt — getrieben aus Brüssel — Handelsunternehmen mit Verkaufsflächen für Elektronik- und Elektrogeräte ab 400 m2 zu verpflichten, kleine Elektrogeräte bedingungs- und kostenlos zurückzunehmen. Das wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Beispielsweise: Warum Unternehmen ab 400 m2 Verkaufsfläche? Die Mehrzahl aller Elektrokleingeräte dürfte über andere Kanäle vermarktet werden. Und zwar nicht nur über kleinere Flächen in allen möglichen stationären Handelsformen — vom Fachhandel bis zum Baumarkt. Auch der Anteil des Fernabsatzes — egal ob online- oder Kataloggeschäft — ist nennenswert. Warum sollen also diejenigen, die nur einen Teil der Verkäufe tätigen, die Entsorgung alleine schultern? Die Antwort lautet wahrscheinlich: Weil sie halt da sind und weil es so schön einfach ist, diese heterogene Gruppe zu verpflichten.
Was wären die Konsequenzen einer solchen Regelung? Im Nutzen keine. Wie gesagt, es gibt bereits eine funktionierende Altgeräteentsorgung. Kluge Händler nehmen — unabhängig von ihrer Verkaufsfläche für Elektrogeräte — Altgeräte zurück: Jeder Kunde im Laden ist eine Chance! Weniger kluge Händler tun dies nicht; sie scheiden aber früher oder später ohnehin nach den Gesetzen des Marktes aus dem Wettbewerb aus. Die Regelung brächte demnach ausschließlich Bürokratieaufbau. Ich sehe es schon vor meinem geistigen Auge: Wenn nicht in einem ersten Schritt, dann höchstwahrscheinlich nach dem ersten “Missbrauchsfall” wird die Rücknahme auf Einzelgeräteebene zu dokumentieren sein. Dafür werden Richtlinien erstellt, Formulare und IT-Systeme entwickelt. Die Einhaltung wird verfolgt, es wird Bußgelder und Widerspruchsverfahren geben… Es wird so kommen, dass die Händler die Geräte nur bei bestimmten Stellen zur Entsorgung abgeben können — wer zertifiziert und überwacht diese, wer entscheidet im Streitfall? Natürlich werden die verpflichteten Händler die gesetzliche Ungleichbehandlung als ungerecht empfinden und klagen — als ob die dünne Personaldecke der Gerichte nicht schon genug Arbeit hätte. Dann kommt es zu einem Lastenausgleich zwischen den rücknehmenden Handelsunternehmen, der Industrie, Onlinehändlern und anderen. Und wie wird in diesem Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Handel umgegangen? Kommt irgendwann für die Elektrokleingeräte-Entsorgung eine europäische Ausgleichsverordnung und Clearingstelle?
Vielleicht wird nicht jedes dieser Bürokratieszenarien Realität. Sicher ist aber, dass diese Regelung nicht erforderlich ist, Unternehmen grundlos belastet und neben Verdruss auch erhebliche Kosten verursachen wird. Wie wäre es, wenn wir diesen Unsinn einfach lassen? Wenn Sie anderer Meinung sind, bin ich auf Ihr Feedback gespannt. Teilen Sie meine Sicht, dann gerne auch.
Also, lassen Sie uns daran arbeiten, dass Reden und Handeln eins wird — auch, aber nicht nur beim Bürokratieabbau!"
Den vollständigen Blog-Eintrag finden Sie im Blog von Dr. Jörg Ehmer unter diesem Link.