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Bürokratieabbau für Kleinstunternehmen

Das EU-Parlament stimmte über Änderungen in den EU-Rechnungslegungsvorschriften ab

10.03.2010

Brüssel, 10. März 2010 - Kleinstunternehmen könnten von der Pflicht befreit werden, einen Jahresabschluss zu erstellen. Über die entsprechenden Änderungen der EU-Rechnungslegungsvorschriften hat nun das Europäische Parlament abgestimmt..

Nach Ansicht des Rechtsausschusses müssen die Unternehmen weiterhin Aufzeichnungen über ihren Geschäftsverkehr und die finanzielle Lage führen. Der ZGV begrüßt diese Aussage grundsätzlich. Auch Kleinstunternehmen sollten weiterhin Jahresabschlüsse erstellen. Denn es ist zu vermuten, dass kleine Unternehmen — so sie von der Befreiung gebrauch machen — Schwierigkeiten mit Lieferanten und Banken bekommen.

Das deutsche Bundesjustizministerium begrüßte die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Vereinfachung des europäischen Bilanzrechts. Im Interesse des deutschen Mittelstandes wolle man kleinen Unternehmen die Bilanzierung erleichtern, sagte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch in Berlin. Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Bilanzrichtlinie weise den richtigen Weg. Ein Erfolg auf europäischer Ebene werde es auch in Deutschland ermöglichen, die Bilanzierung besonders kleiner Gesellschaften zu erleichtern, namentlich bei der GmbH und der GmbH Co. KG.

Die Befreiung von den Rechnungslegungsvorschriften muss im nächsten Schritt noch von den EU-Mitgliedstaaten bewilligt werden.

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