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Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet: Deutliche Steuerentlastungen ab 2010

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind ab 2010 steuerlich voll absetzbar! Das steht im Bürgerentlastungsgesetz, dem der Bundesrat am 10.7.2009 abschließend zugestimmt hat

17.08.2009

Künftig können Versicherte ihre Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll absetzen. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2010 um rund 9,3 Milliarden Euro jährlich entlastet.

Die Bundesregierung setzt mit dem nunmehr verabschiedeten Bürgerentlastungsgesetz eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Das Gericht hatte vorgegeben, dass die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit von privaten Krankenversicherungsbeiträge erweitert werden müssen. Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, werden nun ab 2010 privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen steuerlich entlastet.

"Mit 40 Milliarden Euro Entlastungen über die nächsten Jahre ist es eines der größten Entlastungspakete in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland", betonte Bundesfinanzminister Steinbrück. Es komme in der gegenwärtigen Lage für die Bürgerinnen und Bürger zur rechten Zeit.

Nach derzeit geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur stark eingeschränkt steuerlich abziehbar. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf erweitert die Bundesregierung die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen deutlich:

Erstmalssollen Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das gilt für Versicherungsleistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen.

Nicht abziehbar bleiben Beitragsanteile, die einen über die medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz finanzieren. Darunter fallen beispielsweise Beiträge für eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus.

Kernpunkte des Gesetzes

Gesetzlich wie privat Krankenversicherte und gesetzlich Pflegeversicherte sollen durch die Neuregelung steuerlich gleich behandelt werden. So werdenprivat Krankenversicherte erstmals die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen können.

Die Absetzbarkeit soll gelten für Beiträge der Steuerpflichtigen zu einer Krankenversicherung

- für sich selbst

- ihren Ehegatten

- ihren eingetragenen Lebenspartnern und

- für jedes Kind, für das ein Anspruch auf einen Freibetrag oder auf Kindergeld besteht.

Beiträge für eine gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar.

Um Schlechterstellungen im Vergleich zum alten Recht zu vermeiden, wird stets der höhere Abzugsbetrag berücksichtigt. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2010.

Jetzt lohnt sich vielleicht doch ein Wechsel in die private Krankenversicherung!

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte, die sich bisher aufgrund der Familienversicherung weiterhin in der GKV versichert haben, sollten sich nun beraten lassen, ob sich durch die Neuregelung nicht doch eine private Krankenvollversicherung lohnt. Gerne stellt der ZGV für Interessierte einen Kontakt her, bitte wenden Sie sich an Herrn Jörg Glaser, ZGV-Büro Köln, j.glaser@zgv-online.de .

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