MENÜ MENÜ

Binnenmarktausschuss des EP erweitert Anwendungsbereich der VO zum Zahlungsverzug

Nach heftiger Diskussion erweitert der Binnenmarktausschuss des EP Ende April den Anwendungsbereich der Verordnung auf den B2B Bereich

02.05.2010

Der ZGV und andereWirtschaftsverbände haben sich gegen eine Erweiterung der Verzugsregelungen über den Bereich der öffentlichen Schuldner hinaus ausgesprochen. Nach eingehender Diskussion hat der Binnenmarktausschuss eine Kompromisslösung erzielt, die, wenn auch in moderater Form, den Einbezug der B2B Geschäfte vorsieht. Die Parlamentarier haben den Eindruck, dass auch im nicht öffentlichen Bereich, d.h. bei den Beziehungen der Wirtschaftspartner untereinander, ungleiche Verhältnisse bestehen können die dazu führen, dass zu lange Zahlungsfristen einseitig durchgesetzt werden. Der Kompromiss sieht jedoch keine starre Fristenregelung vor. Er enthält zwarein grundsätzliches Zahlungsziel, das 60 Tage nicht überschreiten soll, abweichende Regelungen sind zwischen Schuldner und Gläubiger jedoch vereinbarungsfähig, sie dürfen jedoch nicht zu ungerechtfertigen Schädigungen einer der Vertragsparteien führen. Anders ausgedrückt, andere Zahlungsziele als maximal 60 Tage dürfen nicht grob unbillig sein. Hinzu kommt, dass auch im B2B Geschäft Beitreibungskosten im Falle des Verzuges in Höhe von 40 € gefordert werden können.

Das europäische Parlament wird diesen Verordnungsvorschlag am 19. Mai 2010 behandeln. Am 25. Mai 2010 wird der Wettbewerbsfähigkeitsrat über die Verordnung befinden. Die Berichtserstatterin Frau Weiler und die Schattenberichtserstatter werden im Vorfeld versuchen, eine Einigung mit dem Rat auszuloten.

Zurück zur Übersicht