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Binnenmarktakte II: EU-Kommission legt Aktionsplan für neues Wachstum vor

„Single Markt Act“, die Zweite: Mit der nun vorgestellten „Binnenmarktakte II“ möchte die EU-Kommission die Wachstumspotenziale des Binnenmarktes stärker nutzen. Dazu sollen auch alle Bürger die Möglichkeit haben, grenzüberschreitend im Online-Handel einzukaufen. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert, hier klarzustellen: Damit darf kein allgemeiner Kontrahierungszwang gemeint oder geplant sein.

12.10.2012

Brüssel, 11. November 2012. Mit der nun vorgelegten „Binnenmarktakte II“ möchte die EU-Kommission das Potenzial des europäischen Binnenmarktes stärker nutzen und damit das Wachstum in Europa fördern. Kern des Aktionsplans sindzwölf Leitaktionen, die vier Haupttreiber des europäischen Binnenmarktes betreffen: Integrierte Netze, die grenzüberschreitende Mobilität von Bürgern und Unternehmen, die digitale Wirtschaft sowie Maßnahmen zur Stärkung des Zusammenhalts und der Vorteile für den Verbraucher.

Michel Barnier, EU-Kommission für Binnenmarkt und Dienstleistungen, zeigte sich optimistisch, dass Parlament und Rat die vorgeschlagenen Leitaktionen zügig umsetzen werden. „Dies ist für uns die Chance, unseren größten Trumpf, nämlich den Binnenmarkt, auszuspielen, damit unsere soziale Marktwirtschaft wieder wettbewerbsfähig wird“, so Barnier.

Für die mittelständischen Unternehmen ist bei den zwölf Leitaktionen insbesondere von Relevanz, dass - wie bereits in der Mitteilung „e-commerce“ und der „digital agenda“ betont — alle Bürger die Möglichkeit haben sollen, grenzüberschreitend im Online-Handel einzukaufen. Diese wiederholte Forderungen kann auch so verstanden werden, dass Mittelständler, die einen online Auftritt haben, verpflichtet sein sollen, jeden EU Bürger zu beliefern. Der MITTELSTANDSVERBUND fordert daher, klarzustellen, dass damit kein allgemeiner Kontrahierungszwang gemeint oder etwa geplant ist.

Ferner drängt die Kommission in ihrem Maßnahmenpaket darauf, den innereuropäischen elektronischen Geschäftsverkehr durch „benutzerfreundlichere, vertrauenswürdigere und wettbewerbsfähigere“ Zahlungsdienste zu fördern. Bei öffentlichen Aufträgen, so eine weitere Leitaktion, soll die elektronische Rechnungstellung zum Standardverfahren werden.

Zur Stärkung der Mobilität von Bürgern und Unternehmen drängt die EU-Kommission auf die Weiterentwicklung des EURES-Portals zu einem funktionierenden grenzübergreifenden Arbeitsvermittlungsdienst. Weiterhin soll durch die Modernisierung der Insolvenzverfahren „ein Umfeld geschaffen werden, das gescheiterten Unternehmern eine zweite Chance bietet“.

Im Bereich der Verbraucherpolitik schlägt die EU-Kommission vor, u.a. durch eine Erweiterung der Produktsicherheitsvorschriften und ihrer Durchsetzung in der Praxis das Vertrauen der Verbraucher zu stärken, die Möglichkeiten des Binnenmarktes zu nutzen.

Die Binnenmarktakte II tritt in die Fußstapfen der Binnenmarktakte I, in der die Kommission ein erstes Maßnahmenbündel präsentierte. Ein Großteil der darin enthaltenden Vorhaben ist jedoch bislang noch nicht umgesetzt.

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