Betriebsrenten belasten Mittelstand: PSVaG legt Jahresabschluss 2009 mit höchstem Schadenvolumen vor — Für 2010 Senkung des Beitragssatzes erwartet
ZGV vertritt kooperierenden Mittelstand auf Mitgliederversammlung des Pensions-Sicherungs-Vereins
12.07.2010
Der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSVaG), gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung und der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland sowie im Großherzogtum Luxemburg, hat in seiner Mitgliederversammlung am 07.07.2010 in Köln den Geschäftsbericht für sein 35. Geschäftsjahr vorgelegt. Ende 2009 waren beim PSVaG 76.029 (Vorjahr: 73.093) Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtiger betrieblicher Altersvorsorge als Mitglieder gemeldet. Insgesamt stehen wie im Vorjahr 10,0 Mio. Versorgungsberechtigte, davon 3,9 Mio. Rentner und 6,1 Mio. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften unter Insolvenzschutz. Hieraus ergibt sich die große sozialpolitische Bedeutung der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.
Die Zahl der den PSVaG treffenden Insolvenzen ist im Jahr 2009 — insbesondere wegen der Arcandor-Pleite — auf 817 angestiegen. Die Anzahl der zu sichernden Renten und Anwartschaften erreichte mit zusammen rd. 170.000 noch nie da gewesene Größenordnungen. Das Rekordschadenvolumen summierte sich auf 4.356,3 Mio. Euro (Vorjahr: 591,8 Mio. Euro). Zur Bewältigung dieses Schadenvolumens war in 2009 ein Beitragssatz von 14, 2 Promille (Vorjahr: 1,8 Promille) erforderlich. Zur Abmilderung der Belastung für die beitragspflichtigen Unternehmen wurde erstmals die seit 2006 bestehende gesetzliche Möglichkeit genutzt, einen Teil des erforderlichen Beitrages auf die folgenden vier Jahre zu verteilen, d.h.: 8,2 Promillepunkte — bezogen auf die Beitragsbemessungsgrundlage von rd. 285 Mrd. Euro (Vorjahr: 277 Mrd. Euro) — waren Ende 2009 fällig. Jeweils 1,5 Promillepunkte werden an den Jahresenden 2010 bis 2013 fällig. Hieraus ergab sich das Beitragsvolumen für 2009 mit 2.360,3 Mio. Euro.
Die Bilanzsumme des PSVaG zum 31.12.2009 betrug 4,0 Mrd. Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist Erträge aus Kapitalanlagen von netto 106,9 Mio. Euro aus sowie 26,2 Mio. Euro Überschussbeteiligung vom Konsortium der deutschen Lebensversicherungswirtschaft, mit dem der PSV AG bei der Abwicklung der übernommenen Renten zusammenarbeitet. Dem Ausgleichsfond wurden 177,4 Mio. Euro zugeführt. Dieser enthält nun 874,0 Mio. Euro.
Die zu Anfang des Jahres 2010 festzustellende Schadenentwicklung liegt auf hohem Niveau. Sofern Großschäden ausbleiben, ist daher nach Aussage des PSVaG von einer Verbesserung der Schadensituation gegenüber dem Vorjahr auszugehen. Der Beitragssatz für das Jahr 2010, der jeweils Anfang November, abhängig vom zu finanzierenden Schadenvolumen, festgesetzt wird, könnte dementsprechend auf 3,7 Promille sinken. Der durchschnittliche Beitragssatz für die bisherigen 35 Geschäftsjahre errechnet sich mit 3,2 Promille — über die letzten fünf Jahre beträgt er 5,5 Promille, über die letzten zehn Jahre 4,6 Promille.
Nach Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009, des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates wurden Vorstand und Aufsichtsrat Entlastung erteilt sowie eine Anpassung der Aufsichtsratsbezüge beschlossen.
Kritik am PSV wurde in der Mitgliederversammlung aber in Bezug auf die geltende Beitragsbemessung laut. Einige Mitglieder forderten angesichts des Rekordbeitrags in 2009 eine Reform des Finanzierungssystems. Viele Mitglieder haben die Rücklagen für die Betriebsrenten besonders gesichert, etwa über Rückdeckungsversicherungen oder über Treuhandmodelle. Hierzu deutete PSV-Aufsichtsratsvorsitzender Prof. Dr. Hundt auf der Mitgliederversammlung die Bereitschaft zu einer Reform an. Die BDA habe bereits ein Konzept für eine gesetzliche Änderung vorgelegt, wie extreme Beitragsschwankungen abgemildert werden könnten. Es gebe überdies Überlegungen, ob eine weitergehende Reserve aufgebaut werden müsse. Bei allen Änderungsvorschlägen müsse allerdings berücksichtigt werden, dass der PSV aufgrund gesetzlicher Vorgaben handele. Eine Reform könnte daher nur über eine Gesetzesänderung vollzogen werden.