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Betriebsärzte werden knapp

Welche neuen arbeitsmedizinischen Regeln gilt es künftig zu beachten? Wie ist die Situation in der arbeitsmedizinischen Betreuung? DER MITTELSTANDSVERBUND informiert über Neuerungen.

17.03.2014

Berlin, 13.03.2014 — DER MITTELSTANDSVERBUND informiert über aktuelle Veröffentlichungen im Bereich der Arbeitsmedizin - neue und geänderte arbeitsmedizinische Regeln sowie die Situation in der arbeitsmedizinischen Betreuung.

  • Bekanntmachung von neuen und geänderten arbeitsmedizinischen Regeln

Das Bundesarbeitsministerium hat im Gemeinsamen Ministerialblatt vom
24. Februar 2013 die folgenden neuen bzw. geänderten arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) veröffentlicht.

  1. AMR 5.1 "Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge"
  2. AMR 6.1 "Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen"
  3. AMR 6.3 "Vorsorgebescheinigung"
  4. AMR 3.1 "Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse"
  5. AMR 6.2 "Biomonitoring"
  6. AMR 13.1 "Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können"

Die Regeln können im Portal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abgerufen werden.


BAuA-Forschungsbericht zum arbeitsmedizinischen Betreuungsbedarf veröffentlicht

Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass die BAuA ihren Forschungsbericht zum arbeitsmedizinischen Betreuungsbedarf in Deutschland veröffentlicht hat. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass es bereits heute eine Betreuungslücke (Bilanzierung von Kapazität und Bedarf) gibt und diese in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Es seien konzertierte Anstrengungen aller Stakeholder zur Nachwuchssicherung sowie neue Wege kooperativer, effizienter Leistungserbringung erforderlich, um die Betreuungslücke schrittweise zu schließen. Sie können den Forschungsbericht hier herunterladen.

Die Bilanzierung von Kapazität und Bedarf bestätigte die gegenwärtig wahrgenommene Betreuungslücke (4,7 Mio. Stunden pro Jahr bei den mittleren Szenarien). Bei Stagnation der Neuanerkennungen auf gegenwärtigem Niveau wird diese Betreuungslücke in 10 Jahren auf 6,8 Mio. Stunden pro Jahr weiter steigen. Um innerhalb von 10 Jahren die Betreuungslücke schließen zu können, müssten statt der gegenwärtig 200 über 600 Neuanerkennungen von Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde erfolgen.

Quelle: Ch. Barth, W. Hamacher, C. Eickholt: Arbeitsmedizinischer Betreuungsbedarf in Deutschland. 1. Auflage.Dortmund:Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin2014

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