Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Online-Handlungshilfe verfügbar
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine interaktive Online-Handlungshilfe zur Unterstützung der Betriebe bei der Ermittlung des Betreuungsbedarfs nach der DGUV-Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" entwickelt.
22.03.2012
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine interaktive Online-Handlungshilfe zur Unterstützung der Betriebe bei der Ermittlung des Betreuungsbedarfs nach der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" entwickelt.
Die Handlungshilfe ist ein umfassendes Instrument für die erstmalige Ermittlung von Inhalt und Umfang des Gesamtbetreuungsbedarfs (Grund- und betriebsspezifische Betreuung), zur Fortschreibung des Betreuungsbedarfs (z.B. bei betrieblichen Veränderungen mit Einfluss auf die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung), zur systematischen und nachhaltigen Steuerung der Betreuungsleistungen über einen längeren Zeitraum und zur Erfüllung der Dokumentations- und Berichterstattungspflichten.
Die Online-Handlungshilfe finden Sie im Internetportal der BGHW.
Die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ist am 1.1.2011in umfassend überarbeiteter Form in kraft getreten. Die notwendigen Betreuungszeiten setzen sich nunmehr aus zwei Bausteinen zusammen: aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Erstere errechnet sich nach der Stellenzahl und der Zuordnung des Unternehmens zu einer von drei möglichen Betreuungsklassen. Letztere wird betriebsspezifisch festgestellt. Für kleine Unternehmen gibt es alternative Betreuungsmodelle.