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Berufskraftfahrerqualifizierung: Bestandsschutz soll auf erloschene Fahrerlaubnisse erweitert werden

Die Bundesregierung will das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ändern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am 2.12.2010 die erste Lesung im Bundestag passierte.

03.12.2010

Die Bundesregierung will das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ändern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (download hier)vorgelegt, der am 2.12.2010 die erste Lesung im Bundestag passierte.

Nach einer bereits im Jahr 2003 auf Europäischer Ebene veröffentlichten und in Deutschland seit 2006 umgesetzten Regelung müssen Fahrer von Lkws und größeren Bussen neben dem Führerschein einen geeigneten Qualifikationsnachweis erbringen. Berufskraftfahrer, die an einem besonderen Stichtag im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind, genießen Bestandsschutz. Kraftfahrer, deren Fahrerlaubnis vor den maßgeblichen Stichtagen erloschen ist, haben laut Gesetz keinen Bestandsschutz mehr und müssen deshalb die Grundqualifikation ableisten. Dies bedeute eine zeit- und kostenintensive Ausbildung, obwohl nach Ansicht der Bundesregierung nicht generell davon auszugehen sei, dass die bis zu den jeweiligen Stichtagen unterstellte Grundqualifikation gegenstandslos wird.

Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition nun sicherstellen, dass auch Fahrerinnen und Fahrer, deren Fahrerlaubnis vor den maßgeblichen Stichtagen erloschen ist, die Grundqualifikation weiterhin unterstellt wird. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung stehe es im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörden der Länder, eine entsprechende Vorgriffsregelung durchzuführen, um eine zeitnahe Lösung zur Gleichbehandlung der Betroffenen zu ermöglichen.

Darüber hinaus sollen noch einige Klarstellungen im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz erfolgen.

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