Bericht zur Datenschutz-Grundverordnung im EU-Parlament vorgestellt
Nach dem Vorstoß der EU-Kommission wurde nun im EU-Parlament Stellung zur geplanten Neuordnung des europäischen Datenschutzes genommen. Dabei stehen die zahlreichen vorgeschlagenen Ermächtigungsklauseln in der Kritik, die zu Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Verbraucher führen würden.
18.01.2013
Nach dem Vorstoß der EU-Kommission wurde nun im EU-Parlament Stellung zur geplanten Neuordnung des europäischen Datenschutzes genommen. Dabei stehen insbesondere die zahlreichen vorgeschlagenen Ermächtigungsklauseln in der Kritik, die zu Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Verbraucher führen würden.
Brüssel, 15. Januar 2012. Am 08.01.2013 wurde im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments der Bericht zur Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt. Der vorgestellte Bericht nimmt zu einem Entwurf der Europäischen Kommission aus dem Januar 2012 Stellung, der eine umfassende Reform des Europäischen Datenschutzrechts beinhaltet. Ziel dieser Reform ist es, die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Dadurch soll zum einen der Schutz der Individualrechte innerhalb der EU sichergestellt und zum anderen der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarkets gewährleistet werden. Die bisherigen Datenschutzregelungen stammen aus dem Jahr 1995 und sind durch die rasante Entwicklung auf dem Gebiet der Informationstechnologie in den letzten Jahren in großen Teilen überholt worden.
Grundsätzlich wird in dem nun vorgestellten Bericht deshalb auch die Notwendigkeit einer umfassenden Reform anerkannt. Allerdings gibt es aus dem Parlament auch Kritikpunkte, wie zum Beispiel die umfangreiche Verwendung sog. „delegierter Rechtsakte“ im ursprünglichen Entwurf der Europäischen Kommission. Hierdurch lässt sich die Kommission über zahlreiche Ermächtigungsklauseln das Recht einräumen, die in der Verordnung normierten Bestimmungen im Nachhinein eigenständig und ohne ordentliches parlamentarisches Verfahren näher im Detail zu regeln. Damit werden im eigentlichen Verordnungstext wichtige Einzelfragen zur künftigen Gestaltung des europäischen Datenschutzrechts vorerst offen gelassen, was auch nach Ansicht des MITTELSTANDSVERBUNDES zu einer nicht unerheblichen Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Verbraucher führen kann. Ebenfalls diskussionswürdig ist die Forderung nach der Übertragbarkeit persönlicher Daten. So sollen Konsumenten laut Bericht erwarten können, dass sie die über sie gespeicherten Daten in einem gebräuchlichen und übertragbaren Format erhalten können.
DER MITTELSTANDSVERBUND wird den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam beobachten und seine Positionen hierzu einbringen. Anfang März wird der MITTELSTANDSVERBUND auf einer Tagung der AG Mittelstand das Thema mit dem christdemokratischen Europaabgeordneten Axel Voss (Schattenberichterstatter im parlamentarischen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) intensiv diskutieren.