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Beitragsverfahrensverordnung tritt zum 01.07.2006 in Kraft

Der Bundesrat hat am 7. April 2006 der Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags – Beitragverfahrensverordnung (BVV) – zugestimmt.

19.04.2006

Der Bundesrat hat am 7. April 2006 der Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags — Beitragverfahrensverordnung (BVV) — zugestimmt. Sie tritt damit zum 1. Juli 2006 in Kraft. In dieser Verordnung werden die Beitragszahlungsverordnung und die Beitragsüberwachungsverordnung in einer Verordnung zusammengeführt. Inhaltlich ergeben sich für Arbeitgeber folgende Änderungen:

1. In den Katalog der zu den Entgeltunterlagen zu nehmenden Unterlagen wurden aufgenommen:

- der Feststellungsbescheid der Einzugsstellen nach § 28 h Absatz 2 des SGB IV
Nummer 9

- der Nachweis der Elterneigenschaft nach § 55 Absatz 3 SGB XI
Nummer 12 und

- die Erklärung des Arbeitnehmers über den Auszahlungsverzicht von zustehenden Entgeltansprüchen

2. In den Lohnunterlagen sind künftig zusätzlich zu dokumentieren:

- die beitragspflichtigen Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschläge

- die Umlagesätze U1 und U2 und das umlagepflichtige Arbeitsentgelt

- die Parameter zur Berechnung der voraussichtlichen Beitragsschuld

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