Beitragsverfahrensverordnung tritt zum 01.07.2006 in Kraft
Der Bundesrat hat am 7. April 2006 der Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags – Beitragverfahrensverordnung (BVV) – zugestimmt.
19.04.2006
Der Bundesrat hat am 7. April 2006 der Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags — Beitragverfahrensverordnung (BVV) — zugestimmt. Sie tritt damit zum 1. Juli 2006 in Kraft. In dieser Verordnung werden die Beitragszahlungsverordnung und die Beitragsüberwachungsverordnung in einer Verordnung zusammengeführt. Inhaltlich ergeben sich für Arbeitgeber folgende Änderungen:
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1. In den Katalog der zu den Entgeltunterlagen zu nehmenden Unterlagen wurden aufgenommen: - der Feststellungsbescheid der Einzugsstellen nach § 28 h Absatz 2 des SGB IV - der Nachweis der Elterneigenschaft nach § 55 Absatz 3 SGB XI - die Erklärung des Arbeitnehmers über den Auszahlungsverzicht von zustehenden Entgeltansprüchen 2. In den Lohnunterlagen sind künftig zusätzlich zu dokumentieren: - die beitragspflichtigen Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschläge - die Umlagesätze U1 und U2 und das umlagepflichtige Arbeitsentgelt - die Parameter zur Berechnung der voraussichtlichen Beitragsschuld |