Beitrag für Pensions-Sicherung sinkt
ZGV-Mitglieder, die gleichzeitig Mitglieder des Pensions-Sicherungs-Vereins aG (PSVaG) sind, zahlen in 2006 weniger Beitrag
23.11.2006
Der PSVaG, der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenshy;ten weiterzahlt, hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2006 auf 3,1 ‰ (Vorshy;jahr: 4,9 ‰) festgesetzt. Damit muss die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr deutlich weniger für die Pensions-Sicherung insolventer Unternehshy;men aufbringen als im Vorjahr. Der Grund für den niedrigeren Beitrag ist die im Vergleich zum Vorjahr günstigere Entwicklung bei den Insolvenzen. Das Schadensvolumen aus Neuinsolvenzen liegt um mehr als die Hälfte niedriger.
Die Mitteilung über die Festlegung des Beitragssatzes für 2006 sowie über die Höhe des Vorschusssatzes für 2007 (1,0 ‰) erfolgt mit dem Jahres-Beitragsbescheid, der demnächst an die Mitgliedsunternehmen versandt wird. Die Beiträge für das Jahr 2006 werden am 15. Dezember 2006 und die Vorschüsse für das Jahr 2007 am 30. April 2007 fällig.
Nach Inkrafttreten der neuen Regelungen zur Finanzierung der Insolvenzshy;sicherung werden zukünftig die zu sichernden Anwartschaften nicht — wie bisher — erst im Jahr des Eintritts des Versorgungsfalles, sondern perioshy;dengerecht jeweils im Insolvenzjahr durch die Beitragsumlage finanziert, wie dies schon bisher bei den Renten geschieht. Hierdurch soll das Vershy;schieben von Lasten aufgrund von bereits eingetretenen Insolvenzen in die Zukunft vermieden werden.