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Bei SEPA "zuckte" das Auditorium

Die grenzübergreifende Umstellung des Zahlungsverkehrs zum 1. Februar 2014 bedarf dringend weiterer Vorbereitung — jetzt!

15.02.2013

Frankfurt, 6. Februar 2013. Der letzte Punkt der Tagesordnung des Arbeitskreises „Mittelstandsfinanzierung“ des MITTELSTANDSVERBUNDES hatte es „in sich“: Roger Kolb, Abteilungsdirektor der DZ BANK, rief bei seiner Präsentation die Frage auf: „SEPA — Sind Verbundgruppen gerüstet?“

SEPA, das als Kürzel für „Single-Europe-Payments-Area“ steht, zielt auf einen einheitlichen inlands- und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr hinsichtlich Format, Preissetzung, Fristen und Rechtsrahmen ab. Zum 1. Februar 2014 werden durch SEPA europaweit nationale Verfahren vollständig abgelöst.

Bereits seit 2008 anwendbar ist die SEPA-Überweisung (SEPA-Credit-Transfer) und seit 2009 SEPA-Lastschriften (SEPA-Direct-Debit). Die Möglichkeiten der SEPA-Kartenzahlungen befinden sich aktuell in der Umsetzung.

Alle Nutzer müssen für SEPA ihre Belege, Softwareprodukte und das Internetbanking umstellen. Als „Problemfall“ skizzierte Kolb bei seinem Vortrag die Lastschrifteinreicher. Neben den technischen Änderungen seien auch erhebliche organisatorische Anpassungen notwendig, die alle Unternehmensbereiche betreffen. Kernstück der SEPA-Lastschrift stellt die 18-stellige Gläubiger-Identifikationsnummer, CI, („Creditor Identifier“) dar, die jeder Einreicher benötige. Für deren Ausgabe sei in Deutschland die Bundesbank zuständig, zu erreichen unter https://extranet.bundesbank.de/scp/ .Unterstützung bei dem Prozedere leisten Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Wegen gesetzlicher Vorlagefristen kann es im Abwicklungsgeschäft von Verbundgruppen zu teils nicht unproblematischen Verzögerungen kommen. Um Probleme von Unternehmen abzuwenden, riet Kolb zur Beachtung folgender Checkliste:

- SEPA-Verantwortliche im Unternehmen bestimmen

- IBAN Big auf Briefbögen, Rechnungen etc. drucken

- IBAN und Big von Kunden einholen

- Beantragung der Gläubiger-ID

- Prüfen und Anpassen der technischen Voraussetzungen (Software)

- Vereinbarungen mit der Bank aktualisieren (Lastschriftinkassovereinbarung)

- Festlegung einer Mandatsreferenz (z.B. Mitgliedsnummer)

- Mandate einholen bzw. über Umdeutung informieren

- Mandatsverwaltung organisieren

- Organisation, dass die Lastschriftdaten rechtzeitig an die Bank geliefert werden

- Sicherstellung der Archivierung der Mandate

Bei der weiteren Diskussion im Arbeitskreis wurde deutlich, dass erheblicher Handlungsbedarf im Verbundgruppenmanagement besteht. Beim MITTELSTANDSVERBUND bleibt das Thema weiter auf der Agenda. Bei Unterstützungsbedarf sprechen Sie uns bitte an (l.veltmann@mittelstandsverbund.de)

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