Beantragung von Förderleistungen der Programme De-Minimis und Aus-/Weiterbildung noch bis 30. Juni 2009 möglich
Im Rahmen des Förderprogramms "De-Minimis" können Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die die Voraussetzungen erfüllen, Zuschüsse zuverschiedenen Maßnahmearten beantragen
27.05.2009
Im Zusammenhang mit der Einführung der Maut für schwere LKW (ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) haben sich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung im Mai 2003 darauf verständigt, zum Abbau von europäischen Wettbewerbsverzerrungen ein jährliches Harmonisierungsvolumen von 600 Mio. Euro für den deutschen Güterverkehr zu gewährleisten ist.Durch den Wegfall der abgesenkten Mautsätze ab dem Jahr 2009 soll die Entlastung für das Güterkraftgewerbe durch die Förderung von Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und durch Kleinstbeihilfen (De-Minimis) gewährleistet werden.
Auch die Verbundgruppen, die einen eigenen Werkverkehrsfuhrpark betreiben und/oder die Mitgliedsunternehmen mit eigenen LKW können diese Leistungen in Anspruch nehmen. Der ursprüngliche Termin für den Eingang der Anträge für Fördermaßnahmen in Jahr 2009 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Köln wurde auf Grund des schleppenden Antragseinganges vom 15. Mai auf den 30. Juni 2009 verlängert.
Mit der Förderung können sich die Unternehmen mit eigenem Fuhrpark bis zu 33.000 € der Mautzahlungen zurückholen und damit eine Kostenentlastung erreichen. Gefördert werden durch das BAG die nachfolgenden Maßnahmen:
Im Rahmen des Förderprogramms "De-Minimis" können Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die die Voraussetzungen erfüllen, Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag) erhalten:
· je fahrzeugbezogene Maßnahme bis 2.000 Euro(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
· je personenbezogene Maßnahme bis 800 Euro(z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten)
· je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis 1.400 Euro(z.B. Erwerb von Telematiksystemen)
- Individuelle Höchstbetrag pro LKW in Höhe von 600 €. Stichtag für den Fahrzeugbestand ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres
Für die Beantragung von Förderleistungen reichen Kostenschätzungen, es muss kein konkretes Angebot vorgelegt werden. Mit den Fördermaßnahmen darf erst nach Eingangsbestätigung des Antrages durch das BAG begonnen werden. Der ZGV geht davon aus, dass jedes förderberechtigte Unternehmen genügend Maßnahmen findet- wie z. B. Prämienzahlungen, Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Ad-Blue, Fahrersicherheitstraining, Schulungen für Energiesparendes Fahren — für die sich eine Refinanzierung der Ausgaben lohnt.
Nähere Informationen wie Anträge auf Auszahlung von Beilhilfen und Verwendungsnachweise finden Sie unter www.bag.bund.de/cln_010/nn_46210/DE/VerkehrsThemen/Foerderprogramme/