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Baustelle Europa - Zwischenbilanz des ZGV-Büros Brüssel

Ob Antidiskriminierung, Small Business Act oder ermäßigte Mehrwertsteuer – Europa steht nicht still. Ein Bericht des ersten Halbjahres.

19.07.2008

Nach dem negativen Referendum in Irland ist die Ratspräsidentschaft von Nicolas Sarkozy eher unglücklich gestartet. Zwar könnte man glauben, auch ohne den Lissabon-Vertrag würde die Arbeit von Rat, Kommission und Parlament wie gewohnt weitergehen. Brüssel ist aber geschockt. Offensichtlich hat man mit dem Votum der Iren - dem Hauptnutznießer der EU - nicht gerechnet. Die Mitentscheidungskompetenz des Parlaments bestünde nicht nur in ausgewählten Bereichen, sondern würde zum Regelfall. Eine für die Lobbyisten durchaus angenehme Vorstellung. In weniger als einem Jahr wird Europa ein neues Parlament wählen. Im Anschluss daran wird die neue Kommission zusammengestellt, die in jedem Fall noch mit der alten Mannstärke von 27, das bedeutet ein Kommissar pro Mitgliedstaat, antritt. Wie üblich greift daher jetzt auch Brüssel zu populistischen Maßnahmen.

Der Mittelstand hat den Small Business Act erhalten, die Bürger die Richtlinie zur Antidiskriminierung, die Verbraucher lockt man mit Sammelklage-Möglichkeiten, der Ausblick auf eine umfassende Verbesserung der Verbraucherpolitik bleibt bestehen, die Entbürokratisierung wird fortgeführt, erstes Opfer der Entschlackung soll die Mehrwertsteuer sein, ein Vorhaben, dem Deutschlands Finanzminister Peer Steinbrück bereits die rote Karte gezeigt hat. Im Einzelnen bilden sich aus Sicht des ZGV folgende Schwerpunkte:

Verbraucherpolitik

Eine Rahmenrichtlinie zur Vereinfachung und Verbesserung des Verbraucherschutzes hat die Kommission für Ende des Jahres angekündigt. Auch die Veröffentlichung eines Entwurfes einer Richtlinie über Sammelklagen in verbraucherrelevanten Fragen wird erst für Ende 2008, vermutlich aber erst Anfang 2009 erwartet. Weiter ist die „Generaldirektion Wettbewerb“, die ein Weißbuch über kollektiven Schadensersatz in Kartellsachen herausgegeben hat.

Die Wirtschaft lehnt dieses Vorhaben weitestgehend ab. Während dieser Gedanke zuerst unter dem Stichwort „Private Enforcement“ also der Ermunterung der Wirtschaft, der Kommission Hilfestellung beim Aufspüren von Kartellen zu gewähren, angesprochen wurde, geht es nun darum, den Geschädigten, also wiederum primär dem Verbraucher eine kollektive Schadensersatzklage zu ermöglichen. Die Wirtschaft und bis jetzt auch die Bundesregierung in Person der Justizministerin Brigitte Zypries lehnt diese Gedanken als gefährliche Einfuhr amerikanischer Verhältnisse ab. Kommission und Verbraucherverbände beteuern, dies sei nicht gewollt. Die zurzeit diskutierten Überlegungen zeigen jedoch, dass Klagemöglichkeiten drohen, ohne dass die Kläger persönlich bekannt sind, so dass die Gefahr missbräuchlicher Anwendung dieses Instruments durchaus realistisch ist.

Der ZGV ist in dieser Thematik in engem Kontakt mit einigen Abgeordneten. In dieser Sammelklage werden durchaus auch Probleme gesehen, beispielsweise dass die Verbundgruppen betreffende Problematik etwa von klageberechtigten Verbänden vor Gericht gebracht werden könnte.

Small Business Act

Über den Small Business Act, wie er Ende Juni veröffentlicht wurde, hat der ZGV mehrfach berichtet.

Neben konkreten Richtlinienentwürfen, die nahezu spruchreif waren, wie die Verordnung zur Einführung der Europäischen Privatgesellschaft - Societas Privatae Europaea -, der Überarbeitung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze, der Gruppenfreistellungsverordnung staatliche Beihilfen, richtet sich diese Mitteilung der Kommission sowohl an die Kommission selbst als auch an die Mitgliedstaaten. Insgesamt sind 96 Einzelempfehlungen genannt.

Der ZGV vermisst nach wie vor den Einbezug der Verbundgruppen in die Mittelstandspolitik und wird nach der Sommerpause über das Parlament und über die Bundesregierung, d.h. den Rat versuchen, eine Nachbesserung zu erlangen. Der Small Business Act ist nicht wesentlich mehr als eine flankierende Maßnahme zum Lissabon-Konzept für Wachstum und Beschäftigung. Er bietet jedoch gerade für die Verbände eine willkommene Gelegenheit, ihre Wünsche einzubringen und in späteren Diskussionen auf positive Aussagen der Kommission zu verweisen.

Ermäßigte Mehrwertsteuersätze

Die Überlegungen der Kommission zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen werden von der Bundesregierung mit Skepsis betrachtet.

Der ZGV hat die Einführung einer ermäßigten Mehrwertsteuer für haushaltsnahe Dienstleistungen begrüßt und ebenso langfristig von der Kommission eine Überarbeitung des Systems der ermäßigten Mehrwertsteuersätze gefordert. Bei diesem erst 2009 beginnenden Projekt geht es aus Sicht des ZGV darum, nicht nur ein in sich schlüssiges System zu entwickeln, sondern auch für eine europaeinheitliche Anwendung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze Sorge zu tragen. Nur dies ist Garant für einen Binnenmarkt, der frei von Handelshemmnissen ist.

Kartellrecht

Die Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnung vertikale Wettbewerbsbeschränkungen, die Anlass sein wird, die Thematik Preisbindung bei gemeinsamen Vermarktungsaktivitäten anzusprechen, verzögert sich.

Die Kommission wird nach der Sommerpause ihre Überlegungen zur Diskussion stellen. Hierbei geht es um die Frage, ob die Gruppenfreistellungsverordnung 2010 ersatzlos wegfällt, ob sie unverändert oder mit Anpassungen weiter in Kraft gesetzt wird oder aber, ob es eine übergreifende Gruppenfreistellungsverordnung unter Einbezug der bisherigen Spezialverordnungen z.B. zum Automobilmarkt geben wird.

Der ZGV entwickelt bereits Konzepte, um in der Diskussion eine aktive und auch öffentlichkeitswirksame Rolle in Brüssel zu spielen. Die entscheidende Phase wird jedoch erst im nächsten Jahr eintreten. Auch auf wissenschaftlicher Ebene soll unter dem Stichwort des „more economic approach“ etwas mehr Klarheit in die Beurteilung der zahlreichen kartellrechtsverdächtigen Aktivitäten der Verbundgruppen gebracht werden.

Antidiskriminierung

Die allgemeine Antidiskriminierungsrichtlinie wird im Herbst im Parlament beraten. Die Bundesregierung hat sich gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. Das Parlament steht bisher noch hinter dem Vorschlag der Kommission. Die deutsche Wirtschaft, aber auch die deutsche Bundesregierung ist daher in ihrer ablehnenden Haltung eher isoliert.

Der ZGV hat mehrfach auch öffentlichwirksam deutlich gemacht, dass durch die Richtlinie und deren Umsetzung nicht mehr Rechte für den Bürger, aber mehr Kosten für die Wirtschaft entstehen werden.

Klimaschutz

Zu den größten Problemen, nicht nur für Europa, zählt der Klimaschutz - die Umweltpolitik. Die Kommission hat daher rechtzeitig vor der Sommerpause auch einen Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik veröffentlicht. Hierbei geht es um eine Ausweitung der Ökodesign-Richtlinie auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte, eine Ausweitung der Verpflichtung zur Angabe von umweltrelevanten Eigenschaften für weitere Produktgruppen (energy-labelling), eine Erleichterung des Verfahrens zur Vergabe des EU-Umweltzeichens und, was insbesondere für die Wirtschaft wichtig ist, eine Mitteilung über öffentliches Auftragswesen für eine bessere Umwelt. Unter diesem Stichwort möchte die Kommission unabhängig von Schwellenwerten ein „grünes Vergaberecht“ schaffen. Hierfür hat die EU-Kommission 10 prioritäre Sektoren identifiziert: Bau, Lebensmittel/Catering, Transport, Energie, Büroausstattung, Kleider, Papier, Möbel, Reinigungsprodukte, Betriebsmittel und Betriebsmittel für den Gesundheitsbereich. Zur Umsetzung des Aktionsplanes bedarf es konkreter Rechtsakte, die dann zu diskutieren sind.

IAS

Nicht zuletzt kann berichtet werden, dass die IAS-Foundation nun selbst überlegt, die beklagte fehlende demokratische Rechtfertigung für ihre Arbeit durch entsprechende Maßnahmen zu verbessern. Hier geht es darum, dass die sog. Trustees, die das entscheidende Gremium der IAS-Foundation darstellen, um eine Monitoring-Group ergänzt werden. Diese Monitoring-Group soll sich aus Vertretern der Kommission, des Internationalen Währungsfonds und Vertretern internationaler Börsenaufsichtsbehörden zusammensetzen. Sie soll Mitentscheidungs- und Vorschlagsrechte haben, insbesondere für die Zusammensetzung des IAS-Boards und im direkten Dialog mit den Trustees stehen. Daneben wird das Zahlenverhältnis der Trustees verändert, so dass insbesondere Europa und Nordamerika gleich viele Vertreter dorthin entsenden. Weitere Maßnahmen zur Verfahrensverbesserung sind in einem 26-seitigen Konsultationspapier der IAS-Foundation, das gerade veröffentlicht wurde, enthalten. Die interessierten Kreise haben bis 20. September Zeit, hierzu Stellung zu nehmen. Ohne einer intensiven Analyse vorzugreifen, kann zu diesem Papier gesagt werden, dass ein erster entscheidender, aber vermutlich nicht ausreichender Weg in die richtige Richtung damit angekündigt wird.

IFRS

Im Bezug auf IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (die jetzt umbenannt werden in IFRS für private Unternehmen, um diese von den am Kapitalmarkt gelisteten Unternehmen abzugrenzen) ist als Zwischenbericht festzuhalten, dass die Norm IAS 32 (Eigenkapitaldefinition) zur Diskussion gestellt wird. Hierzu gibt es eine Konsultation, die jedoch den europäischen Vorschlag, der aus Sicht des ZGV der einzig akzeptable ist, nur am Rande erwähnt. Der ZGV wird daher, insbesondere in Brüssel bemüht sein, viele Mitstreiter zu finden, die die Position im Rahmen der Konsultation zum Ausdruck bringen. Konkret ist zu erwarten, dass ein neuer Entwurf zu IAS 32 nicht vor Ende 2009 veröffentlicht wird. Damit dürfte jedoch fraglich sein, ob das Projekt tatsächlich bis Mitte 2011 abgeschlossen werden kann.

Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Änderungen an den IFRS für private Unternehmen im nächsten Jahr veröffentlicht werden und wie sich Mitgliedstaaten und Kommission auf dieses Thema einstellen. Erfreulich ist, dass im Regierungsentwurf zum BilMoG nunmehr keine Regelung enthalten ist, die einen freiwilligen IFRS-Abschluss als Ersatz für die HGB-Handelsbilanz zulassen und damit ein deutliches Signal gegen eine zu weitgehende Übernahme dieser Accounting-Standards gesetzt wurde. Bedauerlich ist, dass der Abgeordnete Radwan das Europäische Parlament voraussichtlich im September verlassen wird, weil er einen nach Insiderinformationen sicheren Wahlkreis gewonnen hat, um im September in den bayrischen Landtag einzuziehen und damit sein Europamandat niederlegen wird. Damit geht ein Kenner und Kritiker der IAS-Überlegungen und auch der Vorsitzenden des SME-Circles im Europaparlament verloren.

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