Bald mehr Rechtssicherheit beim Online-Verkauf?
BMJ reagiert auf Kritik und erwägt Änderung des Mustertextes zur Widerrufsbelehrung
24.10.2007
Unternehmer, die ihre Waren online über das Internet verkaufen, haben - insbesondere im B2C-Bereich - eine Vielzahl von Informationspflichten zu beachten. Eine davon bezieht sich auf die Belehrung über das Widerrufsrecht, wonach es dem Verbraucher freisteht, ein von ihm getätigtes Geschäft binnen einer bestimmten Frist zu widerrufen. Viele Unternehmer griffen insoweit auf den in Anlage 2 zur Verordnung über Informations- und Nachweispflichten (BGB-InfoV) abgedruckten Mustertext für Widerrufsbelehrungen zurück.
Trotz der gesetzlichen Empfehlung besteht seit mehr als einem Jahr Streit über die Praxistauglichkeit des Mustertextes zur Widerrufsbelehrung. Obwohl die überwiegende Mehrheit der damit befassten Gerichte das Formular für mängelbehaftet hält oder für ungültig erklärt hat, sah die Bundesregierung bis vor kurzem noch keinen Handlungsbedarf. Dies hat zu einer großen Rechtsunsicherheit geführt und eine buchstäbliche Abmahnwelle nach sich gezogen. Nach massiver Kritik zeigt sich das Bundesjustizministerium nun endlich offen für eine ggf. erforderliche Änderung der Musterbelehrung. „Es werde geprüft, wie die Situation für die Betroffenen verbessert werden könne“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Erste Ergebnisse sollen noch in diesem Jahr präsentiert werden.