BAG-Urteil: Tragung der pauschalen Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung (5 AZR 628/04 vom 01.02.2006)
Interne Übertragung auf Arbeitnehmer möglich
08.06.2006
Der Arbeitgeber kann den geringfügig Beschäftigten intern mit der pauschalen Lohnsteuer belasten. Sofern eine Bruttolohnabrede vorliegt und dem geringfügig Beschäftigten die Möglichkeit vorbehalten bleibt, eine Besteuerung nach seiner individuellen Lohnsteuerklasse zu verlangen, bedarf es dazu keiner besonderen Vereinbarung.