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BAG-Urteil: Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit (1 ABR 59/03)

BAG hat festgestellt, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat zu beteiligen hat, bevor er mit seinen Arbeitnehmern die Erhöhung der Arbeitszeit vereinbart.

11.07.2005

1. Besetzt der Arbeitgeber einen zuvor ausgeschriebenen Arbeitsplatz im Wege einer Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit schon beschäftigter Arbeitnehmer, so liegt darin bei länger als einmonatiger Dauer eine mitbestimmungspflichtige Einstellung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.

2. Die einvernehmliche Verminderung der vertraglichen Arbeitszeit betriebsangehöriger Arbeitnehmer löst Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht aus.
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